Gegen Athen Hilfsorganisationen fordern Strafverfahren 

  22 September 2020    Gelesen: 565
Gegen Athen Hilfsorganisationen fordern Strafverfahren 

Seit den Bränden im Flüchtlingscamp Moria steht die Flüchtlingspolitik Griechenlands vermehrt in der Kritik. Zwei Hilfsorganisationen reichen jetzt eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein.

Die EU-Kommission soll Griechenland wegen des Umgangs mit Asylbewerbern verklagen. Die Brüsseler Behörde müsse ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Athen einleiten, heißt es in einer Beschwerde, die von den Nichtregierungsorganisationen Oxfam und WeMove Europe an die Brüsseler Behörde ging.

Die Organisationen werfen Griechenland unter anderem sogenannte Pushbacks vor, bei denen Migranten unter Anwendung von Gewalt und ohne Berücksichtigung ihrer individuellen Umstände unmittelbar nach ihrem Überqueren der Grenze wieder in Richtung Türkei zurückgedrängt werden.

Auch würden Schutzmaßnahmen im Asylverfahren auf eklatante Weise missachtet. So biete die jüngste griechische Asylreform nur eine geringe Chance auf ein faires Asylverfahren. Die Einspruchsfristen bei abgelehnten Anträgen seien mitunter abgelaufen, bevor der Betroffene über die Entscheidung informiert worden sei.

"Grundrechte aller Menschen in Europa aufrechterhalten und schützen"
"Die EU-Kommission ist die Hüterin des EU-Rechts und sollte die Grundrechte aller Menschen in Europa aufrechterhalten und schützen", sagte die Chefin des EU-Büros von Oxfam, Marissa Ryan, einer Mitteilung zufolge. Der Großbrand des Flüchtlingslagers Moria vergangene Woche habe gezeigt, dass Europa in dieser Hinsicht versagt habe. Durch die Feuer war das Camp völlig zerstört worden. Inzwischen wurde auf Lesbos ein riesiges provisorisches Zeltlager aufgebaut, um einen Großteil der rund 12.000 Flüchtlinge unterzubringen, die nach den Bränden auf der Straße oder Feldern schlafen mussten.

Die Kommission will am Mittwoch einen Plan zur Reform des europäischen Asylsystems vorlegen. Die Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht. Verstößt ein Land ihrer Meinung nach gegen das gemeinsame Recht, kann die Behörde ein Verfahren wegen Vertragsverletzung einleiten, an dessen Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs - und später auch eine Geldstrafe stehen kann.

spiegel


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