Bank muss DDR-Millionen zurückzahlen

  25 September 2020    Gelesen: 422
Bank muss DDR-Millionen zurückzahlen

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit steht nun letztinstanzlich fest: Das Schweizer Bankhaus Julius Bär muss Geld aus dem Staatsvermögen der DDR an die Bundesrepublik Deutschland zurückzahlen.

Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen. Das entschied das Bundesgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit, wie die Bank mitteilte. Es geht um Vermögen und Zinsen von insgesamt 150 Millionen Franken (knapp 140 Mio Euro). Die Bank habe dafür 2019 bereits eine Rückstellung gebildet.

Das Geld stammte nach Angaben der Bank von einer Außenhandelsgesellschaft der DDR und war zwischen 1990 und 1992 auf Konten der Gesellschaft bei der Schweizer Bank Cantrade gelandet, die Julius Bär 2005 übernommen hatte.

Geklagt hatte ab August 2015 die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, die sich unter anderem um Gelder kümmert, die Mitglieder des SED-Regimes nach der Wende beiseite geschafft hatten.

Problematische Zahlungen waren bekannt

Nachdem das Obergericht Zürich im April 2018 ein erstinstanzliches Urteil, das zugunsten von Julius Bär ausgefallen war, noch bestätigt hatte, hob das Bundesgericht es Anfang Januar auf und verwies es zurück. Die niedrigere Instanz bestätigte daraufhin die Forderungen der BvS über 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009. Am 27. August wurde dieses Urteil wiederum vom Bundesgericht bestätigt.

Die problematischen Zahlungen seien bei der Übernahme der Bank bekannt gewesen, teilte Julius Bär mit. Sie werde sie deshalb von der Verkäuferin zurückfordern. Das war seinerzeit die Großbank UBS. Die BvS hat zum 1. Januar 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort. Die Treuhandanstalt war zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen bestimmt worden.

Quelle: ntv.de, ter/dpa


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