Brandenburger Verfassungsgericht entscheidet über Paritätsgesetz

  23 Oktober 2020    Gelesen: 486
Brandenburger Verfassungsgericht entscheidet über Paritätsgesetz

Kippt das Paritätsgesetz in Brandenburg? Am Freitag entscheidet das Landesverfassungsgericht über die Regelung, die Parteien vorschreibt, ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

In den Parlamenten sitzen zu wenig Frauen - darin sind sich in der Politik viele einig. Die Frage, wie man daran am besten etwas ändern kann, ist jedoch hochumstritten. Ein Ansatz: Parteien sollen per Gesetz dazu gezwungen werden, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

Eine entsprechende Regelung in Thüringen hatte das dortige Landesverfassungsgericht bereits im Juli kassiert. Nun steht die juristische Entscheidung in Brandenburg an - dem ersten Bundesland, das ein sogenanntes Paritätsgesetz verabschiedet hatte.

An diesem Freitagvormittag wird das Urteil des Landesverfassungsgerichts in Potsdam erwartet. AfD und NPD hatten gegen die Regelung geklagt. Sie halten die Vorgabe für verfassungswidrig. Die Vorbehalte im rechten Lager sind nicht überraschend. Nur ein Bruchteil der AfD-Mitglieder sind Frauen.

Gravierender Eingriff in die Wahlfreiheit?
Doch es gibt auch durchaus ernst zu nehmende Bedenken gegen das Gesetz. Kritiker halten es unter anderem für einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die demokratische Wahlfreiheit - Parteien könnten schließlich nicht mehr völlig eigenmächtig über ihre Listen entscheiden. Befürworter erhoffen sich wiederum einen entscheidenden Schritt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Das Brandenburger Paritätsgesetz geht noch auf die Zeit der rot-roten Landesregierung zurück, die bis Herbst 2019 im Amt war. SPD und Linke hatten es damals mit Unterstützung der Grünen beschlossen. Ab 2020 müssen die Wahllisten demnach paritätisch besetzt werden. Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen, dürfen sich aussuchen, ob sie auf einem männlichen oder einem weiblichen Listenplatz antreten wollen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte im Juli das dortige Paritätsgesetz verworfen. Die Richter argumentierten im Kern, dass das Gesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige.

spiegel


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