Dort sollen sie Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsgeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Verstöße sollen den Berichten zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Der Gesetzesentwurf soll nun zeitnah im Bundestag verabschiedet werden.
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geplant
Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, sollten in Ministerien Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen. Die dpa bezieht sich dabei auf Aussagen des Abgeordneten Bartke, der die Einigung für die SPD-Fraktion als Berichterstatter zum Thema mit ausgehandelt hat. SPD und Union hatten zuvor lange über die Einzelheiten des Entwurfs gerungen. Strittig war insbesondere die Forderung der SPD nach einer Einbeziehung von Lobbyarbeit nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber der Bundesregierung.
Lange Diskussionen bei SPD und Union über Lobbyregister
Über die Einführung eines Lobbyregisters wird schon lange diskutiert. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall Amthor dazu bei, dass die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Nach Angaben von Nüßleins Anwalt hält sein Mandant die Vorwürfe jedoch für nicht begründet.
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