So wollen Bund und Länder öffnen

  04 März 2021    Gelesen: 804
  So wollen Bund und Länder öffnen

In einer Marathonsitzung einigen sich Bund und Länder in der Nacht auf einen Öffnungsplan aus dem Lockdown in fünf Schritten. Ob es Lockerungen gibt, soll nicht mehr allein anhand der Inzidenz entschieden werden. Doch der Kompromiss steht schon jetzt unter Vorbehalt.

Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert. Das ist der zentrale Beschluss, auf den sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in fast zehnstündigen Beratungen verständigt haben. Was erst einmal nach einem "Weiter so" klingt, ist keines: Denn Öffnungen sind - unabhängig von den derzeit stagnierenden und teils steigenden Infektionszahlen - bereits ab kommender Woche vorgesehen. Konkret wollen Bund und Länder in fünf Schritten aus dem Lockdown gehen. Mit der bundesweiten Öffnung der Friseure sowie von Kitas und Grundschulen haben die Länder bereits den ersten Schritt getan. Insbesondere die Frage, wie es mit den höheren Schulklassen weitergehen soll, wird aber jedes Bundesland individuell beantworten. Der Bund hält sich bei diesem Thema künftig raus.

Ab Montag, dem 8. März, folgt dann bundesweit der zweite Öffnungsschritt: Private Kontakte sind zwischen zwei Haushalten und maximal 5 Personen erlaubt - unter 14-Jährige werden nicht mitgezählt. Wo die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt, dürfen sich schon drei Haushalte mit maximal zehn Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren ebenfalls ausgenommen. Mit Blick auf alle Öffnungen - nicht nur im Einzelhandel - verpflichten sich die Länder, sich im Vorfeld mit den Nachbarländern und -regionen abzusprechen. So soll der befürchtete "Einkaufs- und Dienstleistungstourismus" verhindert werden. Immerhin ist das Ziel noch immer, die Mobilität der Menschen möglichst gering zu halten.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte gelten künftig als Geschäfte des täglichen Bedarfs. Sie dürfen aber vorerst nur einen Kunden pro 10 oder 20 Quadratmeter einlassen - wie viele genau, hängt von der Verkaufsfläche ab. Wo mehr als 800 Quadratmeter zur Verfügung stehen, sind auch mehr Kunden erlaubt. In Fahr- und Flugschulen darf wieder unterrichtet werden. Außerdem können körpernahe Dienstleistungen ihren Betrieb wieder aufnehmen; dazu gehören etwa Kosmetikstudios, Barbershops oder die Fußpflege. Kann während der Behandlung keine Maske getragen werden, zum Beispiel beim Rasieren, muss ein negativer Schnell- oder Selbsttest vorgezeigt werden. Zudem müssen diese Geschäfte ein Testkonzept auch für ihre Angestellten entwickeln.

Ob und wann ein weiterer Öffnungsschritt erfolgt, hängt ab dem 8. März von der Entwicklung der Fallzahlen ab - aber nicht nur. Bleibt die Inzidenz unter 100, sind weitere Öffnungsschritte möglich. Steigt sie über 100, tritt die Notbremse in Kraft. Dann wird der Lockdown wieder verschärft - im Wesentlichen auf die Bestimmungen, die bisher auch galten. Anders als ursprünglich vom Bund vorgesehen, erlaubt der Öffnungsplan größere Lockerungen bis zu einer Inzidenz von 50. Merkel hatte eigentlich auf eine 35er-Grenze gedrungen, doch das war nicht mit allen Ländern zu machen. Nun ist die alte 50 die neue 35. Dieser Konsens war nur deshalb möglich geworden, weil alle Öffnungen durch ein umfassendes Testkonzept und fortschreitende Impfungen begleitet werden sollen. So könnte es laut Plan nach dem 8. März weitergehen:

3. Öffnungsschritt - Einzelhandel

Bleibt die Inzidenz stabil unter 50, darf der Einzelhandel öffnen - allerdings (abhängig von der Verkaufsfläche) ebenfalls nur für einen Kunden pro 10 oder 20 Quadratmeter. Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen wieder Besucher empfangen. Kontaktfreier Außen-Sport ist bis zu maximal 10 Personen erlaubt. Die Lockerungen werden kassiert, sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50 steigt.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, ist Shopping nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ("Click & Meet"). Auch Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen nur Termine vergeben und müssen alle Besucher für die Kontaktnachverfolgung dokumentieren. Individualsport ist erlaubt, allerdings nur für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder maximal 20 Kinder bis 14 Jahren.

4. Öffnungsschritt - Gastronomie (frühestens ab 22. März)

Bleibt die Inzidenz 14 Tage nach den jüngsten Öffnungen stabil unter 50, dürfen Restaurants und Bars zumindest draußen wieder Gäste empfangen. Auch für Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser geht es dann wieder los. Kontaktfreier Sport ist auch in Innenräumen wieder erlaubt, draußen ist dann auch Kontaktsport möglich.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, greift das - noch recht wacklige - Testkonzept von Bund und Ländern. Folgende Schritte sind dann nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest erlaubt: Restaurant- und Barbesuche im Außenbereich nach Termin, Kino-, Konzert-, Theater- und Opernhausbesuche sowie kontaktfreier Sport in Innenräumen oder Kontaktsport draußen.

Die große Frage ist, ob bis dahin genügend Tests zur Verfügung stehen werden. Vor allem aus Sachsen kommen Zweifel. In einer Fußnote des Beschlusspapiers lässt Ministerpräsident Michael Kretschmer erklären, er halte die "beschlossenen unkonditionierten Öffnungen" für unverantwortlich. Es fehle an einem "verpflichtenden und funktionierenden Testregime".

5. Öffnungsschritt - Freizeit (frühestens ab dem 5. April)

Bleibt die Inzidenz trotz aller früheren Öffnungsschritte unter 50, werden größere Zusammenkünfte wieder erlaubt. Draußen dürfen sich dann bis zu 50 Menschen bei Freizeitveranstaltungen treffen, Kontaktsport ist auch innen wieder uneingeschränkt erlaubt.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, darf der Einzelhandel stärker öffnen. Abhängig von der Verkaufsfläche ist dann ein Kunde auf 10 oder 20 Quadratmetern erlaubt. Kontaktfreier Sport ist in Innenräumen auch ohne Test erlaubt, draußen gilt dies auch für Kontaktsport.

Insbesondere der letzte Öffnungsschritt steht unter Vorbehalt, denn schon am 22. März kommen die neuen Regelungen beim nächsten Bund-Länder-Treffen noch einmal auf den Prüfstand. Ob es dann bereits großzügigere Öffnungen in der Gastronomie und im Kulturbereich geben kann, wollen das Kanzleramt und die Länderchefs anhand der Entwicklung bei der Test- und Impfstrategie sowie der Fallzahlen entscheiden. Auch für die Reise- und Tourismusbranche sollen dann Perspektiven besprochen werden. Vorerst appellieren Bund und Länder aber weiterhin an die Menschen, nicht zwingend notwendige Reisen zu unterlassen. Die Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikogebieten im Ausland gilt weiterhin - ebenso wie die Regelungen fürs Homeoffice bis mindestens Ende April.

Fraglich ist, inwieweit die Länder die beschlossenen Regelungen auch umsetzen werden. Denn diese müssen zunächst in entsprechenden Landesverordnungen verankert werden. Ausreißer sind nicht unwahrscheinlich. Allein Niedersachsen und Sachsen-Anhalt stuften das Beschlusspapier schon in der Nacht zu einem bloßen "Orientierungsrahmen" herunter, der nicht nur der Rechtsprechung standhalten, sondern auch verhältnismäßig sein müsse. Umgesetzt werden könne der Plan ohnehin nur "unter der Beachtung der Verfügbarkeit von geeigneten Schnelltests". Und da hakt es bereits.

Quelle: ntv.de, jug


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