Russische und türkische Staatsbürger können nach Aserbaidschan einreisen

  05 Juni 2021    Gelesen: 524
  Russische und türkische Staatsbürger können nach Aserbaidschan einreisen

Das operative Hauptquartier des Ministerkabinetts hat beschlossen, die Notwendigkeit einer Sondergenehmigung für Bürger einer Reihe von Ländern mit stabilen epidemiologischen Bedingungen für den Besuch unseres Landes schrittweise abzuschaffen.

Laut Azvision.az lautet die Entscheidung:

"Bekanntlich besteht eine der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) im Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan darin, ausländischen Staatsbürgern die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan nur mit Sondergenehmigung zu gestatten des operativen Hauptquartiers unter dem Ministerkabinett.

Durch umfangreiche Maßnahmen im vergangenen Jahr, darunter im Januar 2021 gestartetes erfolgreiches Impfprogramm, hat sich die epidemiologische Situation in Aserbaidschan verbessert, wo durch eine Reihe von Beschränkungen des Quarantäne-Sonderregimes aufgehoben wurden.

Gleichzeitig stabilisiert sich die epidemiologische Lage in einer Reihe von Ländern weltweit und durch konsequente Impfmaßnahmen wird die Zahl der Infektionen in diesen Ländern kontrolliert.

In diesem Zusammenhang hat das operative Hauptquartier des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan beschlossen, die Notwendigkeit einer Sondergenehmigung für Bürger einer Reihe von Ländern mit stabiler epidemiologischer Situation, wie Aserbaidschan, für den Besuch unseres Landes schrittweise abzuschaffen.

Unter Berücksichtigung der positiven Dynamik der epidemiologischen Situation ab dem 10. Juni in der Anfangsphase können Bürger der Russischen Föderation und der Republik Türkei unter folgenden Bedingungen auf dem Luftweg nach Aserbaidschan reisen:

- Vorlage eines offiziellen Dokuments des jeweiligen Landes (COVID-Pass) über die vollständige Impfung oder Genesung von COVID-19 für Passagiere über 18 Jahren und eines offiziellen Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 innerhalb von 72 Stunden bestätigt vor dem Flug;

- Vorlage eines offiziellen Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 für Passagiere im Alter von 1 bis 18 Jahren innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug bestätigt.

Gleichzeitig wird die Frist des offiziellen Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 für alle Passagiere über 1 Jahr für die Einreise nach Aserbaidschan bestätigt, ab dem 10. Juni von 48 auf 72 Stunden vor dem Flug verlängert . Für Kinder unter 1 Jahr sind keine COVID-Pässe und PCR-Testergebnisse erforderlich.

Alle Fluggesellschaften, die Direktflüge in die Republik Aserbaidschan durchführen, müssen nur Passagiere registrieren, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Passagiere, die die Anforderungen beim Grenzübertritt bei der Einreise in das Hoheitsgebiet Aserbaidschans nicht erfüllen, dürfen nicht in das Land einreisen und werden auf Kosten der Fluggesellschaft mit demselben Flugzeug zurückgebracht.

In naher Zukunft wird aufgrund der epidemiologischen Situation und des Impfstandes der Bevölkerung die Frage der Wiederherstellung des Luftzugangs zur Republik Aserbaidschan für Bürger anderer Länder geprüft."


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