Deutsch-iranisches Abkommen zum Schutz archäologischer Stätten im Iran

  25 Oktober 2015    Gelesen: 601
Deutsch-iranisches Abkommen zum Schutz archäologischer Stätten im Iran
Während des Besuchs von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier in Teheran wurde ein Abkommen zwischen dem Deutschen Archäologischen Institut (DAI) und der iranischen Behörde für Kulturelles Erbe, Handwerk und Tourismus (ICHHTO) zum Schutz archäologischer Stätten im Iran unterschrieben. Das Memorandum erweitert bereits bestehende Vereinbarungen in der gemeinsamen Forschungstätigkeit, besonders im Bereich der Architektur.
Gemeinsam mit ICHHTO sollen an zentralen archäologischen Stätten Programme zum Schutz und "sanften Tourismus" erarbeitet und umgesetzt werden. Konkrete Planungen betreffen u. a. Maßnahmen zur Erhaltung antiker Gebäude in Firuzabad (u. a. Qaleh Dokhtar des sassanidischen Königs Ardeshir I.) und archäologisch-bauhistorische Prospektionen in der Weltkulturerbestätte Bisotun (Kermanshah).

Die Kooperation mit dem DAI besteht bereits seit vielen Jahren, so auf dem mittlerweile als UNESCO-Weltkulturerbestätten eingetragenen Gelände des Takht-e Suleiman (Thron des Salomo) in West-Aserbaidschan. Auch an anderen Orten haben Bauforscher des DAI mit ihren Dokumentationen und Forschungen wichtige Grundlagen für die Konservierung und Restaurierung antiker Stätten gelegt.

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