Gericht spricht Helmut Kohl eine Million Euro Schadensersatz zu

  27 April 2017    Gelesen: 916
Gericht spricht Helmut Kohl eine Million Euro Schadensersatz zu
Eine Million Euro Schadensersatz für Helmut Kohl - das Landgericht Köln hat dem früheren Bundeskanzler diese Entschädigung zugesprochen. Eine Buch-Veröffentlichung verletze sein Persönlichkeitsrecht.
Vorläufiges Ende eines erbitterten Streits: Das Landgericht Köln hat Helmut Kohl Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen.

Der von den Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens verfasste Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des früheren Bundeskanzlers schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Buches, in denen es um vertrauliche Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.

Das Buch erschien 2014. In der Publikation enthalten sind Zitate aus Gesprächen, die der Ex-Kanzler 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte.

Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden jedoch. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.

Der heute 87-jährige Kohl klagte dagegen und erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er betont, dass die Äußerungen strikt vertraulich gewesen seien.

Schwan selbst hatte indes immer erklärt, wenn Kohl etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, habe der Altkanzler ihn jedes Mal aufgefordert, den Kassettenrekorder auszustellen.

Quelle : spiegel.de

Tags:


Newsticker