Die Ampel stellt die EEG-Umlage auf den Kopf

  05 September 2022    Gelesen: 814
  Die Ampel stellt die EEG-Umlage auf den Kopf

Die Bundesregierung will Stromkunden mit Milliarden entlasten, die sie den Erzeugern abknöpfen will. ntv.de erklärt, wie der geplante Mechanismus genau funktioniert, was das mit der EEG-Umlage zu tun hat und ob sich das überhaupt lohnt.

Die Bundesregierung will Stromkunden mit Milliarden entlasten, die sie den Erzeugern abknöpfen will. ntv.de erklärt, wie der geplante Mechanismus genau funktioniert, was schiefgehen kann und ob sich das überhaupt lohnt.

Wo liegt überhaupt das Problem?

Die Preise an den Strombörsen sind zuletzt in astronomische Höhen gestiegen. Das liegt daran, dass – unter anderem, weil in Frankreich ein Großteil der Atomkraftwerke ausgefallen ist – das Stromangebot knapp ist. Einige Versorgungsunternehmen brauchen so dringend Strom für ihre Kunden, dass sie bereit sind, so viel zu bezahlen, dass Kraftwerksbetreiber auch teure Gaskraftwerke betreiben. Weil sich der Gaspreis innerhalb eines Jahres mehr als verzehnfacht hat, verlangen die Gaskraftwerksbetreiber derzeit ein Vielfaches für Ihren Strom.

Dieser hohe Preis muss dann an der Börse auch für billiger hergestellten Strom aus anderen Quellen bezahlt werden. Das ist die grundlegende Funktion einer Börse, dass sie für ein einheitliches Gut wie eine Megawattstunde Strom zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Netz einen Gleichgewichtspreis aus Angebot und Nachfrage ermittelt. Für Strom, der aus günstigeren Quellen stammt als aus Gaskraftwerken, ergibt sich an der Strombörse eine gigantische Gewinnspanne. Die Bundesregierung spricht von "Zufallsgewinnen".

Was hat das mit mir als Verbraucher zu tun?

Der Börsenpreis ist nicht mit dem Strompreis für Endverbraucher gleichzusetzen. Strom wird nicht nur an der Börse gehandelt. Viele Stromversorger erzeugen die Elektrizität, die sie verkaufen, teilweise selbst oder haben direkte Lieferverträge mit Kraftwerksbetreibern. Die Börse dient vielen Anbietern dazu, sich längerfristig mit sogenannte Futures – also Lieferverpflichtungen Monate oder Jahre im Voraus – abzusichern. Daher werden die aktuellen Preissteigerungen an der Strombörse nicht eins zu eins und nur schrittweise bei den Verbrauchern ankommen. Hinzu kommt: Der Strompreis, den Verbraucher bezahlen, besteht zum Großteil aus Umlagen und Steuern. Aber am Ende werden die Kunden den Versorgern ihre Kosten bezahlen müssen - es sei denn, der Staat greift ein.

Was hat die Ampel-Regierung konkret vor?

Das Entlastungspaket enthält dazu einen konkreten Vorschlag: Dieser Plan für den Strommarkt besteht aus zwei Teilen: Zum einen soll ein Höchstpreis für einen Grundbedarf an Strom für die Verbraucher festgelegt werden. Wie hoch dieser Preis genau ist und wie groß die betreffende Strommenge pro Haushalt, wurde noch nicht entschieden. Die Differenz zwischen dem wahrscheinlich auch in den kommenden Monaten hohen Einkaufspreis, den die Versorgungsunternehmen für einen Teil ihres Stroms zahlen, und dem gedeckelten Verkaufspreis für die Endkunden soll aus einem Umlagetopf erstattet werden. Auch die Netzentgelte, die die Stromkunden zahlen, sollen subventioniert werden.

Gespeist wird dieser Umlagetopf aus dem zweiten Teil des Ampel-Strom-Plans: einem Mechanismus, der die "Zufallsgewinne" "abschöpfen" soll. Dieser Mechanismus sieht vor, dass der Preis an der Börse wie bisher aus Angebot und Nachfrage ermittelt wird. Das bedeutet, dass auf absehbare Zeit wahrscheinlich weiter die teuren Gaskraftwerke den Preis vorgeben werden. Kraftwerksbetreiber, die ihren Strom nicht mit Gas, sondern etwa günstig mit einem seit Jahren abgeschriebenen Atomkraftwerk erzeugen, bekommen diesen Preis aber nicht mehr voll ausgezahlt. Alles, was eine - ebenfalls noch festzulegende - Obergrenze übersteigt, wird als "Zufallsgewinn" in den Umlagetopf abgeführt.

Wie kommt man denn auf sowas?

Ein solches System existiert in ähnlicher Weise schon seit vielen Jahren im deutschen Strommarkt, und zwar für Stromerzeugung, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Allerdings floss das Geld die meiste Zeit in umgekehrter Richtung von den Verbrauchern zu den Erzeugern. EEG-geförderte Anlagen erhalten einen garantierten, festen Preis für den erzeugten Strom, der jahrelang unter dem Börsenpreis lag. Die Differenz wurde aus dem EEG-Umlagekonto bezahlt, auf das wiederum die Verbraucher einzahlten. Auch wenn die EEG-Umlage von den Stromrechnungen inzwischen verschwunden ist, existiert das Konto weiterhin, und die Betreiber entsprechender Anlagen erhalten ihren festen EEG-Abnahmepreis.

Allerdings ist der Börsenpreis schon vor Monaten weit über diesen Fixpreis gestiegen. Statt dass aus dem Umlagekonto Geld an die Erzeuger von Wind- und Sonnenenergie gezahlt wird, staut sich hier nun all das Geld, das die Stromkäufer an der Börse zahlen, welches aber den EEG-Festpreis übersteigt. Dieses System, nach dem alles über einer bestimmten Preisgrenze auf ein Umlagekonto fließt, soll nun in ähnlicher Weise auf alle Nicht-Gas-Stromerzeuger ausgeweitet werden.

Kann da was schiefgehen?

Einige Experten befürchten, dass dieser Eingriff den Markt empfindlich stören könnte. Sollen Erzeuger feststellen, dass sie über den Stromverkauf an der Börse erheblich weniger erlösen können, als die Abnehmer ihnen zu zahlen bereit sind, könnten sie versuchen, ihren Strom verstärkt außerbörslich zu verkaufen. Das wäre schlecht für die Transparenz und die Effizienz des Marktes. Das Stromnetz ist ein extrem empfindliches System. Wenn Angebot und Nachfrage nicht jederzeit exakt ausgeglichen werden, kann das katastrophale Folgen haben. Wie stark der Eingriff in den Markt sein wird, wird davon abhängen, wo die Grenze zur Gewinnabschöpfung gezogen wird.

Lohnt sich das?

Potenziell könnten mit diesem System riesige Summen umverteilt werden. Zur Einordnung: Allein aus der "Abschöpfung" der Verkaufserlöse der EEG-Anlagen an der Strombörse haben sich in den vergangenen Monaten mehr als 17 Milliarden Euro angesammelt. Damit könnte schon jetzt jeder Haushalt in Deutschland laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) um 400 Euro entlastet werden. Was tatsächlich drin ist für die Verbraucher, wenn der Abschöpfungsmechanismus auf andere Stromerzeuger ausgeweitet wird, hängt unter anderem von der noch festzulegenden Preisgrenze ab und davon, inwiefern auch der Strom für Unternehmen subventioniert wird.

Quelle: ntv.de


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