COVID-19-Pass ab 1. August an Arbeitsplätzen erforderlich

  22 Juni 2021    Gelesen: 366
  COVID-19-Pass ab 1. August an Arbeitsplätzen erforderlich

Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts von Aserbaidschan müssen mindestens 80% der Mitarbeiter (einschließlich Zeitarbeitskräfte), die an Orten arbeiten, an denen der COVID-19-Pass erforderlich ist, ab dem 1. Juli einen COVID-19-Pass besitzen, berichtet AzVision.

Bis zum 1. August wird die Bescheinigung über die erste Impfdosis benötigt. Ab dem 1. August müssen diese Mitarbeiter einen COVID-19-Pass besitzen.


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