Dies entschied das Oberste Gericht des Landes in London. Es wies damit eine Berufung der konservativen Regierung von Premierministerin May gegen eine frühere Entscheidung eines Londoner Gerichts ab. Dieses hatte ebenfalls ein Mitspracherecht des Parlaments verlangt. Die Brexit-Entscheidung an sich dürfe aber nicht in Frage gestellt werden, erklärte nun der Supreme Court. Es gehe um rein rechtliche Fragen. Einstimmig entschieden die Richter zugleich, dass die Regionalparlamente von Schottland, Nordirland und Wales kein Recht zur Mitentscheidung haben.
Premierministerin May will den Austrittsprozess bis Ende März in Gang setzen. Erst danach können Verhandlungen über die Modalitäten beginnen.
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