Sanel M. legt Beschwerde gegen Abschiebung ein

  24 Januar 2017    Gelesen: 401
Sanel M. legt Beschwerde gegen Abschiebung ein
Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Sanel M. abgelehnt. Jetzt hat der wegen des Todes von Tugce Albayrak Verurteilte Beschwerde gegen seine Abschiebung eingelegt.
Der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Sanel M. hat Beschwerde gegen seine Abschiebung eingelegt. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hatte zuvor einen Eilantrag des 20-Jährigen gegen seine Abschiebung zurückgewiesen. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof in Kassel über den Fall entscheiden. Bis dahin kann Sanel M., der derzeit noch seine Strafe verbüßt, nicht nach Serbien abgeschoben werden.

Zuvor waren die Verteidiger von Sanel M. schon gegen die vom Landgericht Darmstadt verhängte Jugendstrafe in Revision gegangen - und damit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Der inzwischen 19-Jährige war im Juni 2015 nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landesgericht sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Von seiner Haftstrafe hat Sanel M. bereits 14 Monate abgebüßt.

Sanel M. hatte der Studentin Tugce Albayrak im November 2014 auf dem Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Die junge Frau schlug auf den Boden auf und zog sich schwere Kopfverletzungen zu, an denen sie später starb. Der Prozess ergab, dass dem Schlag üble Beleidigungen zwischen Sanels Jungengruppe und einer Mädchen-Clique um Tugce vorausgegangen waren.

Quelle : spiegel.de

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