Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes

  28 März 2024    Gelesen: 718
  Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg gegen Mercedes

Mercedes-Benz muss vor Gericht eine Niederlage wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen einstecken. Jetzt drohen dem Autobauer aus Stuttgart Schadensersatzzahlungen Tausender Autobesitzer. Doch eine Hürde in der Dieselklage bleibt noch.

Der Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz hat in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor, dass der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann verkündete. Damit haben sich Verbraucherschützer in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die sie im Zuge des Diesel-Skandals gegen Mercedes eingereicht hatten.

In der Musterklage hatte sich der Verband auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp des Stuttgarter Autobauers konzentriert, die 2018 und 2019 von Rückruf-Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen waren. Nach KBA-Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut - und so die Reinigung von Diesel-Abgasen eingeschränkt. Mercedes hatte die Vorwürfe damals bestritten.

Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war zunächst offen. "Von dem Urteil profitieren nur rund 2800 Teilnehmer der Klage direkt", erklärte der Anwalt Claus Goldenstein, der nach eigenen Angaben tausende Autokäufer bei Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertritt. Die Entscheidung sende dennoch ein positives Signal an Verbraucher. Der Abgasskandal habe unter anderem zu Wertverlusten der Fahrzeuge geführt. "Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Halter von illegal manipulierten Mercedes-Fahrzeugen einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern können."

Mercedes will in Revision gehen

Allerdings wies die Kammer Teile der Klage auch ab. Zudem können sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.

Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. "Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht", sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werden sich dagegen verteidigen.

Quelle: ntv.de, lme/dpa/AFP


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