"EMRK gibt zu, dass die Wahlgesetzgebung Aserbaidschans der Demokratie dient"

  27 Februar 2018    Gelesen: 1227
"EMRK gibt zu, dass die Wahlgesetzgebung Aserbaidschans der Demokratie dient"

Aserbaidschans Verpflichtung gegenüber internationalen Organisationen hat auch mit der Durchführung freier und transparenter Wahlen zu tun, und Protokoll 1 des Europäischen Konvents spiegelt die Verpflichtung des Gesetzgebers in Bezug auf Wahlen wider, sagte Tschingiz Asgarov, Bevollmächtigter von Aserbaidschan beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR).

 

Er machte die Äußerungen am Dienstag auf einem Seminar der Zentralen Wahlkommission (CEC) zur Untersuchung von Wahlbeschwerden, berichtet AzVision.

Asgarov sagte, dass der EGMR daher nur Fragen im Zusammenhang mit der Abhaltung von Parlamentswahlen behandeln könne. "Die EMRK hält es jedoch für notwendig, das Recht auf Selbstnominierung zu gewähren und damit zusammenhängende Fälle zu prüfen. Die EMRK erwägt keine Berufung auf das Wahlergebnis ", fügte er hinzu.

Die EMRK hat eingeräumt, dass die Wahlgesetzgebung Aserbaidschans der Demokratie dient und keine schweren Verstöße gegen Wahlen in Aserbaidschan festgestellt hat, betonte er.

Asgarov fuhr fort zu sagen, dass der Kandidat, der sich bereits gemeldet hat,  zu den Sitzungen zur Registrierung und Löschung der Registrierung eingeladen werden sollte.

Adil


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