Dem Dokument zufolge werden am ersten Teil des Dekrets folgende Änderungen vorgenommen:
Die Zahl „130“ (Unterabschnitt 1.1.1, Abschnitt 1.1) wird durch die Zahl „180“ ersetzt;
Die Zahl „150“ (zweiter Absatz von Unterabschnitt 1.1.2) wird durch die Zahl „220“, die Zahl „130“ im dritten Absatz – durch die Zahl „180“ und die Zahl „110“ im vierter Absatz - mit der Nummer "120".
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