Das Verteidigungsministerium erklärte, die Zuweisung eines Behinderungsgrades liege nicht in seiner Kompetenz.
„Als Antwort auf einen Bürgeraufruf, der in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, erklären wir, dass die Zuweisung eines Behinderungsgrades nicht in die Befugnisse des Verteidigungsministeriums fällt“, heißt es in der Mitteilung. „Wir empfehlen, zur Klärung solcher Fragen an die entsprechenden staatlichen Strukturen zu appellieren.“
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