Flüchtlinge, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Bislang wurde jedoch geprüft, ob inländische Arbeitnehmer für eine Beschäftigung zur Verfügung stehen. Diese hatten dann Vorrang. Durch die Neuregelung können Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge nun auch als Leiharbeiter beschäftigt werden.
Ausgenommen bleiben insgesamt 23 Agenturbezirke in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Das strukturschwache Mecklenburg-Vorpommern wurde vollständig ausgenommen.
Die Erleichterungen gelten aber nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Sie müssen während des gesamten Asylverfahrens in Aufnahmeeinrichtungen bleiben und unterliegen damit einem Beschäftigungsverbot. Die Regierung strebt an, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über diese Asylanträge schnell entscheidet, sodass diese chancenarmen Bewerber nicht lange in Deutschland sind.
Wer als Asylsuchender bereits anerkannt ist, darf jederzeit ohne Einschränkungen eine Arbeit aufnehmen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, bereits in der Vergangenheit seien viele Hürden zur Integration in den Arbeitsmarkt abgebaut worden. Die Aussetzung der Vorrangprüfung sei "ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und Fuß fassen wollen". Durch die Beteiligung der Länder sei sichergestellt, dass die regionale Arbeitsmarktlage angemessen Berücksichtigung finde.
Kritik kam aus den Gewerkschaften: Es sei zwar wichtig, Flüchtlinge schnell in den Arbeitsprozess zu integrieren, argumentiert der Vizechef des DGB Sachsen, Markus Schlimbach. Verzögert werde dies aber nicht durch die Vorrangprüfung, sondern durch das langwierige Erlaubnisverfahren bei der Ausländerbehörde, sagte Schlimbach. Zudem müssten Beschäftigungsperspektiven geboten werden. "Es geht nicht darum, die Menschen schnell in irgendeinem Job unterzubringen." Deshalb sei es falsch, Flüchtlingen den Zugang zur Leiharbeitsbranche zu öffnen. Notwendig sei vielmehr die weitere Förderung des berufsbezogenen Spracherwerbs, der Berufsorientierung, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung sowie der Ausbau spezifischer Beratungsstrukturen zur Arbeitsmarktintegration.
Tags: