Das in den besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan von Armenien errichtete sogenannte Regime ist eine Folge der Aggression und Annexionspolitik gegen Aserbaidschan. Wie auch in der Entscheidung des Europäischen Gerichts für die Menschenrechte (EGMR) über den Fall Chiragov und andere gegen Armenien“ vom 16. Juni 2015 bestätigt ist, steht dieses Regime unter der Kontrolle der armenischen Regierung und besteht dank der militärischen, politischen, finanziellen und sonstigen Unterstützung Armeniens weiter.
Die internationale Gemeinschaft verurteilte nachdrücklich die Anwendung militärischer Gewalt Armeniens gegen Aserbaidschan sowie die schweren Folgen der Okkupation der aserbaidschanischen Gebiete. Im Jahre 1993 verabschiedete der Weltsicherheitsrat vier Resolutionen Nr. 822, 853, 874 und 884 über die Widerstellung der territorialen Integrität der Republik Aserbaidschan, die Rückgabe der besetzten Gelände, den Rückzug armenischer Truppen und die Möglichkeit der Rückkehr der vertriebenen Aserbaidschaner nach Berg-Karabach und in die weiteren umliegenden besetzten Gebiete. Auch andere internationale Organisationen nahmen derartige Dokumente an.
Statt konstruktive Schritte zu unternehmen, greift Armenien unter dem Vorwand des „25. Jahrestages der Unabhängigkeit“ des sogenannten separatistischen Regimes zu weiteren Provokationen. Diese Veranstaltungen, deren Durchführung von Armenien geplant wird, sind auf eine Provokation gezielt, widersprechen dem Geist des Treffens der Präsidenten von Aserbaidschan und Armenien in Wien und St. Petersburg, beeinträchtigen den Verhandlungsprozess der OSZE Minsk-Gruppe zur Lösung des Konfliktes, konterkarieren die Bemühungen zur Gewährleistung des dauerhaften Friedens in der Region, dienen vor allem in der aktuellen sensiblen Situation der Eskalation der Lage und der Förderung des in den armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans errichteten nicht annektierten separatistischen Regimes.
Wir rufen diejenigen Personen, die zu den Veranstaltungen unter dem Vorwand des „25. Jahrestages der Unabhängigkeit“ des sogenannten separatistischen Regimes eingeladen sind, dazu auf, die Grundsätze des Völkerrechts zu respektieren, auf illegale Reise in die armenisch annektierten Gebieten Aserbaidschans sowie auf die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, die provokativen Charakter hat, zu verzichten.
Diejenigen, die eine illegale Reise in die besetzten Gebiete von Aserbaidschan unternehmen, verletzten die Gesetze Aserbaidschans, werden auf die Liste der unerwünschten Personen gesetzt werden. Darüber wird die aserbaidschanische Regierung gegen sie geeignete Maßnahmen treffen.
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