Arbeitszeugnis Unterschrift zu krakelig - Frau klagt gegen Chef

  25 Oktober 2016    Gelesen: 961
Arbeitszeugnis Unterschrift zu krakelig - Frau klagt gegen Chef
Nicht von ihm, zu krakelig, zu schief: Die Unterschrift des Chefs unter ihrem Arbeitszeugnis wirkt wie eine negative verschlüsselte Botschaft, fand eine Arbeitnehmerin und zog vor Gericht. Dreimal.
In Zeugnissen gibt es viele subtile Verschlüsselungen: Was sich positiv liest, kann negativ gemeint sein. Doch auch die Unterschrift des Chefs unter dem Zeugnis kann für Unmut sorgen.

Eine technische und kaufmännische Angestellte hatte den Verdacht, dass ihr Vorgesetzter mit seiner Unterschrift eine verschlüsselte Wertung in ihr Zeugnis schmuggeln wollte. Die Frau zog deshalb gleich mehrmals vor Gericht.

Das Arbeitsverhältnis der Frau hatte am 31. Mai 2015 geendet. Darauf hatten sich beide in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt. Teil des Deals: Der Geschäftsführer würde der Frau ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen.

Der Chef habe sich das Schlüsselbein gebrochen, hieß es

Sie bekam das Zeugnis - aber unterschrieben war es nicht von ihm, sondern von einem Personalreferenten. Erneut trafen sich beide vor Gericht. In einem Gütetermin sagte der Geschäftsführer der Frau zu, das Zeugnis noch einmal auszustellen, diesmal mit seiner Unterschrift. Am 19. Oktober bekam sie die neue Fassung. Aber die Unterschrift ihres Chef hatte sie anders in Erinnerung. Der Schriftzug auf dem Zeugnis erinnerte sie an die Kritzelei eines Kindes.

Ja, die Unterschrift des Geschäftsführers sähe anders aus als sonst, hieß es von der Firma. Aber das habe einen einfachen Grund: Er habe sich das Schlüsselbein gebrochen.

Wieder schaltete die Frau das Gericht ein. Zu Recht, urteilten die Richter - und verhängten ein Zwangsgeld von 1000 Euro gegen den Geschäftsführer. Die Unterschrift unter dem Zeugnis sei "grafologisch sehr einfach". Inwieweit ein Schlüsselbeinbruch eine ordnungsgemäße Unterschrift verhindere, sei nicht nachvollziehbar. In jedem Fall gelte aber: Ein Arbeitszeugnis müsse so unterschrieben werden wie jedes andere Dokument im Geschäftsverkehr.

Am 26. Februar 2016 erhielt die Frau zum dritten Mal ihr Arbeitszeugnis, diesmal mit der üblichen Unterschrift des Geschäftsführers. Aber auch diese Fassung gefiel ihr nicht, denn "der Schriftzug kreuzt in einem Winkel von circa 30 Grad von links oben nach rechts unten" den maschinell ausgeschriebenen Namen. Damit distanziere sich der Chef vom Zeugnis, meinte die Frau.

Wieder waren die Arbeitsrichter dran. Und wieder entschieden sie zugunsten der Arbeitnehmerin: "Eine derartige Form der Unterschriftsleistung ist im Rechtsverkehr völlig unüblich. Ein Zeugnisleser wird dies auf den ersten Blick feststellen und sich veranlasst sehen, sich über den Grund einer derartigen Unterschriftsleistung Gedanken zu machen", heißt es im Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm (Aktenzeichen 4 Ta 118/16).

Eine diagonal verlaufende Unterschrift könne tatsächlich als Distanzierung vom Zeugnistext verstanden werden, und die Frau habe ein Recht auf ein Zeugnis mit einer ordungsgemäßen Unterschrift. Das Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro sei in Anbetracht der Umstände "im untersten Bereich des Angemessenen".

Eine weitere Volte in dem Fall ist nicht bekannt. Es ist also davon auszugehen, dass die Frau mehr als ein Jahr nach Beendigung des Jobs ein Zeugnis mit einer annehmbaren Unterschrift erhalten hat.

Quelle : spiegel.de

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