Der vergleichsweise geringe Anstieg der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen sei vor allem auf einen Sondereffekt im Vorjahr zurückzuführen, erklärten die Statistiker. So habe es im dritten Quartal 2014 im öffentlichen Dienst hohe Nachzahlungen gegeben. Zwar sei der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Gemeinden schon im März 2014 in Kraft getreten, die tariflichen Erhöhungen seien aber erst rückwirkend im dritten Quartal ausgezahlt worden. Da es derartige Nachzahlungen im dritten Quartal 2015 nicht gegeben habe, seien die Tariferhöhungen einschließlich Sonderzahlungen in den betroffenen Bereichen im Vergleich zum Vorjahresquartal geringer als in den Vorquartalen.
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