Dem Minister zufolge hätte der Unfall, der sich bereits am 12. Oktober ereignete, auch katastrophale Folgen haben können, wenn die Drohne mit dem Cockpit oder den Triebwerken kollidiert wäre. Die Drohne prallte in einer Höhe von 450 Metern mit dem Linienflugzeug zusammen. Informationen zur Art der Drohne und zu ihrem Piloten gab es zunächst nicht.
Kanada hat im März dieses Jahres die Vorschriften verschärft: Demnach dürfen Drohnen nicht mehr näher als 5,5 Kilometer an Flughäfen heranfliegen und eine Höhe von 90 Metern nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 25 000 kanadischen Dollar (16 900 Euro) oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden. In Deutschland ist ab dem 1. Oktober eine Art Führerschein ("Kenntnisnachweis") für größere zivile Drohnen Pflicht. (dpa)
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