Darum geht es in einer Erklärung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die bei der Nachrichtenagentur AZERTAC eingegangen ist.
In der Erklärung heißt: „Das aserbaidschanische Außenministerium erklärt nochmals, dass das von Armenien in den besetzten Gebieten Aserbaidschans gegründete separatistische Regime absolute Folge der Aggression und Rassendiskriminierung ist. Wie auch in der Entscheidung des Europäischen Gerichtes für die Menschenrechte (EGMR) über den Fall Chiragov und andere gegen Armenien“ vom 16. Juni 2015 bestätigt ist, wird dieses Regime von Armenien geführt, kontrolliert, militärisch, politisch und finanziell unterstützt.
Es ist bekannt, dass Armenien den Krieg gegen Aserbaidschan begann, mit Gewalt die Region Berg-Karabach, einschließlich die sieben umliegenden Bezirke, 20 Prozent der Territorien Aserbaidschans besetzt, mehr als eine Million Aserbaidschaner aus ihren Heimatländern vertrieben, ethnische Säuberungen durchgeführt und andere schweren Verbrechen begangen hat. Wie in den Resolutionen Nr. 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) und 884 (1993) des UN-Sicherheitsrates verankert ist, verurteilte die internationale Gemeinschaft die Anwendung von Gewalt gegen Aserbaidschan und Besetzung von aserbaidschanischen Territorien durch Armenien und lehnte alle Handlungen ab, die gegen die Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität Aserbaidschans gerichtet sind.
Die Absicht, die illegalen „Wahlen“ zu organisieren, zeigt nochmals ausdrücklich, dass Armenien an einer politischen Beilegung des bewaffneten Konflikts nicht interessiert ist, sondern den Weg der Provokation und Eskalation der Lage genommen hat.
Die Durchführung von illegalen „Wahlen“ zur „Selbstverwaltung“ des so genannten Regimes ist ein offener Verstoß gegen die Verfassung der Republik Aserbaidschan, Normen und Grundsätze des Völkerrechts. Deswegen dürften diese „Wahlen“ in den armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans nicht rechtsgültig sein.“
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