Berliner Politikwissenschaftler über die Lösung des Berg-Karabach-Konflikts
Herr Langner, warum haben Sie sich so intensiv mit dem Konflikt beschäftigt?
Langner: Ende der 1980er Jahre wurde in der DDR-Presse über den Berg-Karabach-Konflikt vergleichsweise häufig berichtet, um die aus Sicht der DDR-Führung vorhandenen Nachteile von Perestroika und Glasnost in der Sowjetunion deutlich zu machen. Negative Ergebnisse, also die aufbrechenden Nationalitätenkonflikte, wurden in den Vordergrund gestellt, um die Ablehnung einer vergleichbaren demokratischen Öffnungspolitik im eigenen Land zu begründen. Die DDR-Presse hat jedoch damals wie das Moskauer Zentrum als offizielle Linie immer einen pro-aserbaidschanischen Standpunkt vertreten, weil der Konflikt den Bestand des Sowjetsystems als Ganzes in Frage stellte. Ein Auseinanderbrechen der UdSSR durch Nationalitätenkonflikte wollte weder Gorbatschow, noch Honecker ─ trotz der ideologischen Differenzen, wie der Realsozialismus in der Zukunft aussehen sollte.
Später in den Medien des wiedervereinigten Deutschlands dominierte dagegen eine pro-armenische Sichtweise. Das hat bei mir dazu geführt, dass ich angenommen habe “Naja, da wurde uns in der DDR halt was Falsches erzählt”. Aber gegen Mitte, Ende der 1990er Jahre tauchten dann auch wieder vermehrt Medienberichte auf, die eine pro-aserbaidschanische Sicht zum Ausdruck brachten. Da wurde ich skeptisch und begann, mich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Der BK-Konflikt erscheint sehr vielschichtig: Auf welche Ebene haben Sie sich in Ihrer Arbeit konzentriert?
Langner: Man muss sich selbst Kriterien zulegen, nach denen man solche Konflikte untersuchen und bewerten will – und das ist bei mir das Völkerrecht, weil es politisch neutral ist.
Aus dem Völkerrecht speisen sich auch die Hauptargumente auf beiden Seiten – Armenien betont das Selbstbestimmungsrecht der Völker, Aserbaidschan beruft sich auf das Recht auf territoriale Integrität. Besteht hier eine Patt-Situation oder sind Kompromisse möglich?
Langner: Das Völkerrecht erschwert die Konfliktlösung nicht. Im Gegenteil, es bietet einen geeigneten Rahmen, weil es auf Interessenausgleich angelegt ist. Allerdings sind die einzelnen Völkerrechtsprinzipien gleichrangig, es müssen also Kompromisse geschlossen werden. Bezüglich des Berg-Karabach-Konflikts muss man aber feststellen, dass die völkerrechtliche Lage dennoch eindeutig ist und zwar zu Gunsten Aserbaidschans. Das wurde 1993 in vier Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, 2008 von der UN-Generalversammlung sowie mehrmals vom Europarat und der EU bestätigt. Nach dem abgeschlossenen Entkolonialisierungsprozess wurde zudem in der konkreten Staatenpraxis dem Prinzip der territorialen Integrität zumindest eine relative Vorrangstellung vor dem Selbstbestimmungsrecht eingeräumt. Sezessionen sind ohnehin generell nicht zulässig. Nur in bestimmten, klar definierten Ausnahmesituationen, in denen die physische Existenz einer Bevölkerungsgruppe als Ganzes unmittelbar bedroht ist, kann unter Umständen auch ein völkerrechtskonformes Sezessionsrecht erwachsen. Einen Automatismus hierfür gibt es jedoch nicht. Das unterstreicht die praktische Vorrangstellung der territorialen Integrität. Durch die jahrzehntelange staatliche Bestätigungspraxis ist dies bereits faktisch als Völkergewohnheitsrecht anzusehen.
Auch nach sowjetischem Recht ist eine Unabhängigkeit Berg-Karabachs nicht zu begründen. Alle Sowjetrepubliken haben ihre Unabhängigkeit nach Artikel 72 der Sowjetischen Verfassung erklärt. Dort war nur vorgesehen, dass eine Sowjetrepublik als Ganzes austreten darf. In Artikel 78 war außerdem geregelt, dass keine Verschiebungen von innersowjetischen Grenzen ohne Zustimmung aller Beteiligten möglich waren. Da unter diesen Bedingungen keine rechtswirksame Trennung Berg-Karabachs von Sowjetaserbaidschan zustande kam, war das frühere Autonomiegebiet zum Zeitpunkt der Selbstauflösung der UdSSR nach wie vor ein integraler Bestandteil der unabhängig gewordenen Republik Aserbaidschan. Mit der Unabhängigkeit wurden die früheren innersowjetischen Verwaltungsgrenzen dann zu international anerkannten Staatsgrenzen aufgewertet.
Also ein klares Statement: Auf Grundlage des Völkerrechts ist Aserbaidschan eindeutig im Recht?
Langner: Ja, auf Grundlage des Völkerrechtes ist Aserbaidschan eindeutig im Recht. Das Recht auf nationale Selbstbestimmung hat die armenische Seite bereits mit dem Akt der Gründung der Republik Armenien praktisch ausgeschöpft. Die Armenier sind nur innerhalb der Republik Armenien eine Nation. Die außerhalb der Republik Armenien lebenden Armenier gehören anderen Titularnationen an – ihnen steht dort als sogenannte „ethnische“ oder religiöse Minderheit aus völkerrechtlicher Sicht ein Recht auf innere Selbstbestimmung zu, aber kein Recht auf Staatsbildung. Das Völkerrecht kennt kein generelles äußeres Selbstbestimmungsrecht in Sezessionsform! Diejenigen, die das Gegenteil behaupten, sind eher Voodoo-Völkerrechtler, die faktisch reaktionäre, „völkische“ Vorstellungen von Selbstbestimmung vertreten. In der Konsequenz könnte sich dann das internationale Staatensystem gleich ganz auflösen, weil es nahezu in jedem Staat irgendwelche autochthonen oder immigrierten Minderheiten gäbe, die nach diesem Verständnis einen Anspruch auf einen eigenen Staat hätten. Dann könnte zum Beispiel die winzige dänische Minderheit in Schleswig-Holstein auch ihren eigenen Staat ausrufen oder sich gleich Dänemark anschließen. Das wäre völliger Unsinn. Das bedeutet Selbstbestimmung im Völkerrecht jedenfalls nicht.
Wenn die Lage völkerrechtlich klar ist, wieso hält Armenien starr an seiner Position fest? Welche innenpolitischen Faktoren spielen eine Rolle?
Langner: Der militärische Sieg wurde unter großen Opfern errungen und das bedeutet, dass Kompromisse in der subjektiven Wahrnehmung vieler Armenier eine Verschlechterung darstellen würden. Wenn die eroberten Gebiete zurückgegeben werden müssten, wäre demnach alles umsonst gewesen, dann würde den Armeniern der Sieg sozusagen nachträglich wieder gestohlen. Der Konflikt hat große Bedeutung für das Selbstverständnis als Nation. Dabei sind die Vorstellungen von „nationaler Größe“ eng mit der Größe des Staatsterritoriums verknüpft. Es ging ja nicht zufällig lange Zeit um den Anschluss Berg-Karabachs an Armenien im Rahmen des Sowjetsystems. Es gab auf Seiten der Armenier das Bestreben, das „nationale“ Territorium zu vergrößern, während die aserbaidschanische Seite umgekehrt „ihr“Territorium um jeden Preis behalten wollte. Auf ein vermeintliches „nationales Selbstbestimmungsrecht“ Berg-Karabachs wurde sich erst viel später berufen, nachdem der Gebietsanschluss an Armenien rechtlich nicht durchsetzbar war. Erschwerend kommt aber hinzu, dass als Ergebnis des Krieges nicht nur das frühere armenische Autonomiegebiet militärisch besetzt wurde, sondern auch sieben weitere umliegende Bezirke, die vor dem Krieg von der aserbaidschanischen Bevölkerung bewohnt waren. Eine Konfliktlösung setzt voraus, dass sich die Eliten und die Bevölkerungen von ihrem nationalistischen Erbe emanzipieren. Diesen Willen sehe ich im Moment nicht. Der Konflikt schürt vielmehr die nationalistischen Emotionen auf beiden Seiten. Deshalb sind Kompromisse auch so schwierig.
Das de-facto-Parlament in Berg-Karabach wird im Mai 2015 neu gewählt. Welche Bedeutung nehmen diese Wahlen bei einer möglichen Konfliktlösung ein?
Langner: Mit den Wahlen sind keine praktischen Auswirkungen verbunden. Kein Land wird diese Wahlen anerkennen. In Bezug auf den Konflikt halte ich die innenpolitischen Entwicklungen in Berg-Karabach für relativ unbedeutend. Es handelt sich um einen zwischenstaatlichen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan. Die Konfliktparteien heißen Armenien und Aserbaidschan und nicht Berg-Karabach und Aserbaidschan.
Apropos Anerkennung: Welche Rolle hat der Konflikt für Europa und welche Rolle spielt die EU bei der Konfliktlösung?
Langner: Bei Ausbruch des Kriegs Anfang der 1990er Jahre wurde der Berg-Karabach-Konflikt in den Hintergrund gedrängt, weil es in Europa, auf dem Balkan, auch Kriege gab. Aber auch tiefe Unkenntnis war sicher ein Faktor. So wurde nur verhalten über den Berg-Karabach-Konflikt berichtet, wobei eine pro-armenische Sichtweise überwog. Da spielten zweifellos auch politische Sympathien und kulturelle Nähe eine Rolle – Armenien, dem ältesten christlichen Volk, noch dazu mit seiner schwierigen und menschlich bewegenden Geschichte – fühlte man sich eher verbunden. Aspekte, um die es meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang aber nicht gehen sollte. Bestehende Konflikte können nur durch fairen Interessenausgleich gelöst werden und nicht danach, was eine Konfliktpartei unter „historischer Gerechtigkeit“ versteht.
Ein anderer Grund für die geringe mediale und wissenschaftliche Beschäftigung mit dieser Region ist sicher die Tatsache, dass es sich im Bewusstsein der deutschen und europäischen Politik lange Zeit um einen Konflikt handelte, der sich in der russischen Einflusssphäre abspielte und in den man selbst nicht maßgeblich eingreifen wollte. Zwar haben sich zum Beispiel Frankreich und Deutschland in entsprechende Konfliktvermittlungsformate eingeklinkt, insbesondere in die Minsker Gruppe der OSZE. Aber da diese auch nach über 20 Jahren kaum Ergebnisse vorweisen kann, fragt man sich, ob es sich dabei nicht um eine reine Alibiveranstaltung handelt.
In letzter Zeit wird der Konflikt aber durchaus zumindest in Fachkreisen diskutiert.
Langner: Ja, in den letzten Jahren erhielt die ganze Region durch die europäische und explizit auch durch die deutsche Energieaußenpolitik und deren geostrategische Bedeutung eine ziemliche Aufwertung. Auch die vermehrten bewaffneten Auseinandersetzungen an der Waffenstillstandslinie lenken die internationale Aufmerksamkeit verstärkt auf den Konflikt.
Er bekommt allerdings dennoch nicht die Aufmerksamkeit, die er benötigt: Es ist prinzipiell der gefährlichste Konflikt im postsowjetischen Raum, weil er den höchsten Internationalisierungsgrad aufweist – in dieser Hinsicht ist er tatsächlich brisanter als der Krieg in Georgien 2008.
Von einem frozen conflict, wie es in der Fachliteratur häufig angeführt wird, kann also keine Rede sein?
Langner: Nein, auf keinen Fall. Es ist ein ungelöster Konflikt. Frozen conflict suggeriert, dass nichts passieren würde. Das ist nicht so. An der Waffenstillstandslinie wird fast jeden Tag geschossen und es sterben häufig Soldaten auf beiden Seiten, manchmal auch Zivilisten.
Ja, eine bilaterale Beilegung des Konflikts scheint momentan in der Tat utopisch. Warum ist Russland aus Ihrer Sicht so wichtig und handelt es sich hier um einen objektiven Akteur oder spielen auch Eigeninteressen eine Rolle?
Langner: Die Rolle Russlands ist zentral. Zunächst sollte man bedenken, dass sich die Interessen der externen Akteure im Laufe der Zeit verändern können. Das war bei Russland der Fall. Gerade deshalb ist das Land heute kurioserweise der Akteur, der am ehesten noch die Interessen beider Konfliktparteien vertritt: Weil Russland beide Länder in seiner Einflusszone halten will, wird es Armenien nicht gelingen, seine Maximalinteressen durchzusetzen – Russland wird seine Zustimmung für die Unabhängigkeit oder den Anschluss Berg-Karabachs an Armenien nicht geben. Denn damit würde es ein wichtigstes Druckmittel gegenüber Aserbaidschan aus der Hand geben. Andererseits ist Russland mit Armenien militärisch verbündet und wird deshalb Aserbaidschan auch nicht erlauben, Berg-Karabach und die anderen Gebiete militärisch zurückzuerobern.
Viele denken, dass die Achsenbildung (Armenien und Russland vs. Aserbaidschan und USA, Anm. d. Red.) aus den 1990er Jahren noch heute Bestand hat. Aber in den letzten zehn Jahren haben sich die russisch-aserbaidschanischen Beziehungen deutlich verbessert. Auf allen Ebenen fand eine Annäherung statt. Sowohl die wirtschaftlichen, als auch die politischen Beziehungen sind sehr gut. Hinzu kommt, dass Russland nicht nur Armeniens, sondern auch Aserbaidschans größter Waffenlieferant ist. Das wäre gewiss nicht der Fall, wenn die russische Seite Aserbaidschan als Gefahr für ihre Interessen ansehen würde .
Allerdings ist ja Armenien gerade militärisch wesentlich abhängiger von Russland als Aserbaidschan…
Langner: Ja, das stimmt. Armenien bezieht 97 Prozent seiner Waffen und Rüstungsgüter aus Russland. Mittlerweile sind es bei Aserbaidschan aber auch schon 85 Prozent. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass russische Unternehmen wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung die Wirtschaft Armeniens faktisch kontrollieren können. Dennoch ist Armenien ist genauso wenig einseitig russlandfreundlich wie Aserbaidschan einseitig amerikafreundlich ist: Es bestand auf armenischer Seite z.B. durchaus großes Interesse, ein Assoziierungsabkommen mit der EU abzuschließen. Zu einer Unterzeichnung kam es aber nicht, weil Russland Einspruch einlegte. Die armenische Regierung bekäme wohl bereits Schwierigkeiten, ohne Zustimmung Moskaus den Chef eines staatlichen Schlüsselunternehmens auszutauschen. Die staatliche Souveränität Armeniens ist vollkommen perforiert. Das ist bei Aserbaidschan ganz anders. Was den Grad der faktischen Souveränität anbelangt, schneidet Aserbaidschan von den drei Südkaukasusrepubliken am besten ab. Das liegt an der ökonomischen Bedeutung des Landes, das 80 Prozent der Wirtschaftsleistung der gesamten Südkaukasusregion erbringt, sowie an der geschickten Außenpolitik, die zwischen den unterschiedlichen Interessen von Groß- und Regionalmächten laviert.
Was halten Sie von der These, dass Russland ein Interesse daran hat, an seinen Außengrenzen eine “controlled instability” aufrechtzuerhalten? Bezüglich Berg-Karabachs also den Status quo zu erhalten, anstatt einer Konfliktlösung entgegenzuwirken.
Langner: Dem kann ich zustimmen. Eine wirkliche Konfliktlösung gibt es erst dann, wenn Russland sie will. Und im Moment scheint das nicht hinreichend der Fall zu sein. Das muss aber nicht für alle Ewigkeiten so bleiben. Russland wirbt zum Beispiel in letzter Zeit intensiv für einen Beitritt Aserbaidschans zur Eurasischen Union. Hierfür könnte es den Konflikt als Lockmittel einsetzen, indem es etwa Aserbaidschan die Rückgabe von Teilen der besetzten Gebiete anbietet. Umgekehrt ist Aserbaidschan russischen Wünschen bereits weit entgegen gekommen, indem es im Unterschied zu Georgien auf eine Mitgliedsperspektive in der NATO verzichtet hat und 2011 der Bewegung blockfreier Staaten beigetreten ist.
Welches Gewicht ist unter diesen Vorzeichen den anderen externen Akteuren dann noch einzuräumen?
Langner: Die EU hat in diesem Konflikt bisher praktisch keine Rolle gespielt. Auch die Minsker Gruppe der OSZE wirkt eher wie eine Alibi-Veranstaltung, und weniger wie ein zielführendes Format. Es ist eine informelle Gruppe ohne Personal, ohne Budget, ohne effiziente Struktur. Wenn man ernsthaft die Konfliktvermittlung der OSZE intensivieren möchte, müsste sich da dringend etwas ändern. Im Moment ist Russland unter den drei Co-Vorsitzenden (Russland, USA, Frankreich, Anm. d. Red.) zweifellos der primus inter pares. Die USA halten sich ebenfalls alle Möglichkeiten offen. Zwar haben sie in der Region über Georgien schon einen Fuß in der Tür, im Berg-Karabach-Konflikt sind ihre Einflussmöglichkeiten wegen der starken russischen Position aber ziemlich begrenzt. Die Haltung der USA ist dennoch ambivalent: Trotz guter Beziehungen zu Aserbaidschan zahlen die USA als einziges Land weltweit auch staatliche Entwicklungshilfe an das de facto-Regime in Berg-Karabach, an eine auch von ihnen offiziell nicht anerkannte Sezessionsrepublik! Im Grunde kann Washington damit kein glaubwürdiger Konfliktvermittler sein. Das macht Moskau nicht. Moskau unterstützt offiziell nur Armenien, mit dem es einen militärischen Bündnisvertrag abgeschlossen hat.
Wie lautet Ihr Fazit – welche Entwicklungsmöglichkeiten sehen Sie in diesem Konflikt?
Langner: Ich nehme für mich in Anspruch, die berechtigten Interessen beider Konfliktparteien zu vertreten. Natürlich hat die armenische Bevölkerung das Recht, in der Region Berg-Karabach in Freiheit und Sicherheit zu leben. Aber dieses Recht beinhaltet keinen Anspruch auf einen eigenen Staat und darf vor allem nicht durch die systematische Massenvertreibung einer anderen Bevölkerungsgruppe durchgesetzt werden. Die ethnische Massenvertreibung der aserbaidschanischen Bevölkerung war und ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Binnenvertriebenen haben definitiv ein Rückkehrrecht. Das bedeutet, dass zumindest die sieben besetzten Bezirke außerhalb Berg-Karabachs an Aserbaidschan zurückgegeben werden müssten, das wäre das absolute Minimum! Über den endgültigen politischen Status von Berg-Karabach sollten beide Bevölkerungsgruppen in einem demokratischen Verfahren unter internationaler Aufsicht entscheiden. Das entspricht auch der Verhandlungslinie in der Minsker Gruppe der OSZE. Ich persönlich wäre mit jeder Lösung einverstanden, die beide Seiten miteinander aushandeln würden.