Das Überraschungsmoment steckte wie fast immer im Detail. Die Bundesregierung erklärte nämlich lapidar, dass mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes „die Bürger der DDR mit dem 3. Oktober 1990 zu Staatsbürgern der Bundesrepublik“ wurden. Das sollte wohl implizieren, dass etwa eine Beobachtung durch den Bundesnachrichtendienst nach 1990 ausgeschlossen sei, weil der BND bekanntlich nicht im Inland tätig werden darf. Allerdings räumte die gleiche Bundesregierung ein paar Sätze weiter auch ein, dass „durch den BND zu Dr. Hans Modrow vom Juli 1958 bis zum April 1990 Erkenntnisse gewonnen“ wurden. Allertz findet das aus einem Grund bizarr, weil, wie er im Gespräch mit Sputnik sagt: „der BND ja ein Auslandsnachrichtendienst ist, und nach dem Selbstverständnis der Bundesrepublik war ja die DDR nie Ausland. Die Frage ist also, warum interessiert man sich für Leute, die nach bundesdeutschem Selbstverständnis Inland sind, warum interessiert sich dafür der BND?“
sputniknews.com
Tags: