Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will den ehemaligen katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont an Spanien ausliefern. Dazu beantragte sie beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer. Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls der Justizbehörden in Madrid sei man zu dem Schluss gekommen, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt", erklärte die Justizbehörde.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont demnach Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Der 55-Jährige hatte vergangenen Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen und war anschließend vor den Ermittlungen der spanischen Justiz nach Belgien geflohen. In Deutschland wurde er auf der Durchreise festgenommen und sitzt seitdem in Neumünster im Gefängnis. Bei Puigdemont liege Fluchtgefahr vor, stellte die Staatsanwaltschaft fest.
Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Dies finde im Tatbestand des Hochverrats eine vergleichbare Entsprechung im deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch. Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
n-tv
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