Gericht verurteilt Paris-Attentäter Abdeslam

  23 April 2018    Gelesen: 1050
Gericht verurteilt Paris-Attentäter Abdeslam

Salah Abdeslam gilt als einziger überlebender Attentäter der Anschläge von Paris. In Belgien muss sich der 28-jährige Terrorist auch wegen Schüssen auf Polizisten bei seiner Festnahme verantworten. Das Gericht schickt ihn für 20 Jahre ins Gefängnis.

 

Der mutmaßliche Paris-Attentäter Salah Abdeslam ist wegen Schüssen auf belgische Polizisten zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Brüssel sprach den französischen Islamisten wegen terroristisch motivierter Mordversuche schuldig. Es ist das erste Urteil gegen den 28-Jährigen, dem wegen seiner Beteiligung an den Pariser Anschlägen vom November 2015 noch in Frankreich der Prozess gemacht werden soll.  Sein Anwalt hatte mit Verweis auf Verfahrensfehler einen Freispruch gefordert.

Der Franzose mit marokkanischen Wurzeln soll zu der Terrorzelle des Islamischen Staats gehört haben, die für die blutigen Anschläge in Paris mit 130 Toten verantwortlich ist. In Brüssel wurde er aber mit einem zweiten Angeklagten nur für die Ereignisse vom 15. März 2016 in Belgienverurteilt.

Im März 2016 hatten Polizisten im Brüsseler Vorort Vorst das Versteck von Abdeslam ausfindig gemacht. Bei einem Schusswechsel wurden drei Beamte verletzt und ein Verdächtiger, der 35-jährige Algerier Mohamed Belkaïd, getötet. Abdeslam und seinem Komplizen Sofiane Ayari, einem 24-jährigen Tunesier, der ebenfalls in Brüssel vor Gericht stand, gelang die Flucht. Drei Tage später wurden sie festgenommen.

Abdeslam sitzt wegen der Pariser Attentate in Frankreich in Untersuchungshaft. Er erschien zum Urteil nicht vor Gericht. Auch der zweite Angeklagte Ayari war nicht anwesend.

Auch nach dem Brüsseler Urteil bleibt der 28-Jährige in Frankreich in Haft. Die umfangreichen Ermittlungen zu den Pariser Terroranschlägen werden voraussichtlich noch bis 2019 dauern. Seine belgische Haftstrafe würde er im Falle einer Verurteilung in Frankreich erst nach der dortigen Strafe antreten. Gegen das Brüsseler Urteil sind zudem Rechtsmittel möglich.

Quelle: n-tv.de


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