Es wird erwartet, dass der zweite Nord-Stream-Strang 2019 in Betrieb genommen wird.
Nord Stream 2 beteiligten Firmen von Sanktionen getroffen werden – Europa wird dieses Projekt höchstwahrscheinlich verteidigen“, sagte der Chefanalyst des Investmenthauses Freedom Finance, Bogdan Swaritsch. „Dabei hatte Gazprom auch vom möglichen Bau eines dritten Strangs gesprochen, und da wären bestimmte Probleme mit der Finanzierung möglich, falls der Sanktionsdruck bleiben sollte. Der Gasverbrauch in Europa wird immer größer, unter anderem weil Betriebe zur Stromproduktion teilweise auf diese Brennstoffart überführt werden“, ergänzte der Experte.
„Man hat zwar Angst, aber die Finanzierung geht weiter, wobei gleichzeitig Schemata entwickelt werden, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen“, sagte seinerseits Alexej Antonow (Alor Broker). „Wintershall, OMV, Shell, Engie und Uniper sollen an die schweizerische Nord Stream 2 AG (…) im Sinne des aktuellen Abkommens mit Gazprom einen Brückenkredit für 6,65 Milliarden Euro exklusive Zinsen überweisen. Das sind die Verpflichtungen, die Gazproms Partner unter allen Umständen zu erfüllen haben – im Sinne des entsprechenden Abkommens.“
Die Amerikaner interessiere das jedoch nicht, fuhr Antonow fort. Das im vorigen Jahr verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Amerikas Gegnern mit Sanktionen (CAATSA) sehe Beschränkungen für Investitionen und Güterlieferungen vor; diese seien gegen den Bau von russischen Gas- und Ölleitungen gerichtet.
Schlimmstenfalls könnten die Unternehmen, die gegen dieses US-Gesetz verstoßen, indem sie russische Pipeline-Projekte mitfinanzieren oder an den Bauarbeiten teilnehmen, auf die so genannte SDN-Liste (Sanktionsliste) gesetzt werden, was unter anderem die Sperre ihrer Bankkonten bedeuten würde.
Als das CAATSA-Gesetz aber erst verabschiedet worden war, hatten sich seine Lobbyisten darum bemüht, potenzielle Risiken für die europäischen und auch amerikanischen Unternehmen, die an russischen Projekten bereits beteiligt waren, möglichst zu reduzieren, so Experte Antonow. Größtenteils deswegen sei im Gesetz unter anderem eine Klausel verankert worden, der zufolge es nicht für Projekte gelte, die vor August 2017 abgeschlossen wurden. Das aktuelle Abkommen der europäischen Energiekonzerne mit Gazprom wurde im Mai 2017 abgeschlossen, und formell gilt das US-Gesetz nicht für Nord Stream 2.
Dennoch bleiben die Risiken bestehen, warnte Antonow. Denn US-Gerichte könnten amerikanische Gesetze auch anders deuten: De facto hatten sich die Seiten im Mai geeinigt, aber die Finanzierung des Projekts laufe auch jetzt weiter, wo das Investitionsverbot in Kraft sei. Dadurch entstünden gewisse Risiken. Und obwohl Washington vorerst keine Reaktion zeige, könnte sie noch folgen, so der Branchenkenner.
Nord Stream 2 beteiligten Firmen von Sanktionen getroffen werden – Europa wird dieses Projekt höchstwahrscheinlich verteidigen“, sagte der Chefanalyst des Investmenthauses Freedom Finance, Bogdan Swaritsch. „Dabei hatte Gazprom auch vom möglichen Bau eines dritten Strangs gesprochen, und da wären bestimmte Probleme mit der Finanzierung möglich, falls der Sanktionsdruck bleiben sollte. Der Gasverbrauch in Europa wird immer größer, unter anderem weil Betriebe zur Stromproduktion teilweise auf diese Brennstoffart überführt werden“, ergänzte der Experte.
„Man hat zwar Angst, aber die Finanzierung geht weiter, wobei gleichzeitig Schemata entwickelt werden, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen“, sagte seinerseits Alexej Antonow (Alor Broker). „Wintershall, OMV, Shell, Engie und Uniper sollen an die schweizerische Nord Stream 2 AG (…) im Sinne des aktuellen Abkommens mit Gazprom einen Brückenkredit für 6,65 Milliarden Euro exklusive Zinsen überweisen. Das sind die Verpflichtungen, die Gazproms Partner unter allen Umständen zu erfüllen haben – im Sinne des entsprechenden Abkommens.“
Die Amerikaner interessiere das jedoch nicht, fuhr Antonow fort. Das im vorigen Jahr verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Amerikas Gegnern mit Sanktionen (CAATSA) sehe Beschränkungen für Investitionen und Güterlieferungen vor; diese seien gegen den Bau von russischen Gas- und Ölleitungen gerichtet.
Schlimmstenfalls könnten die Unternehmen, die gegen dieses US-Gesetz verstoßen, indem sie russische Pipeline-Projekte mitfinanzieren oder an den Bauarbeiten teilnehmen, auf die so genannte SDN-Liste (Sanktionsliste) gesetzt werden, was unter anderem die Sperre ihrer Bankkonten bedeuten würde.
Als das CAATSA-Gesetz aber erst verabschiedet worden war, hatten sich seine Lobbyisten darum bemüht, potenzielle Risiken für die europäischen und auch amerikanischen Unternehmen, die an russischen Projekten bereits beteiligt waren, möglichst zu reduzieren, so Experte Antonow. Größtenteils deswegen sei im Gesetz unter anderem eine Klausel verankert worden, der zufolge es nicht für Projekte gelte, die vor August 2017 abgeschlossen wurden. Das aktuelle Abkommen der europäischen Energiekonzerne mit Gazprom wurde im Mai 2017 abgeschlossen, und formell gilt das US-Gesetz nicht für Nord Stream 2.
Dennoch bleiben die Risiken bestehen, warnte Antonow. Denn US-Gerichte könnten amerikanische Gesetze auch anders deuten: De facto hatten sich die Seiten im Mai geeinigt, aber die Finanzierung des Projekts laufe auch jetzt weiter, wo das Investitionsverbot in Kraft sei. Dadurch entstünden gewisse Risiken. Und obwohl Washington vorerst keine Reaktion zeige, könnte sie noch folgen, so der Branchenkenner.
sputnik.de
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