Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Regelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz geeinigt. Ab dem 1. August soll 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen.
Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die sogenannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Der Gesetzentwurf soll als nächstes vom Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Bei der Auswahl der 1000 Personen sind humanitäre Gründe ausschlaggebend. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt.
Ein Kompromiss der Ministerien sieht vor, dass in den ersten fünf Monaten ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden kann.
Quelle: n-tv.de
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