Die Gerichtsentscheidung sei auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, heißt es im Dokument. Diese Abwägung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die öffentlichen Interessen an der Aufrechthaltung der Versorgungssicherheit und an der Gewährleistung einer sicheren und preisgünstigen Versorgung der Allgemeinheit mit Erdgas das Aussetzungsinteresse der Naturschützer überwiegen.
Das Bergamt Stralsund hatte Ende Januar den Bau und Betrieb des Pipelinesystems Nord Stream 2 im deutschen Küstenmeer und im Anlandebereich in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt.
Das Projekt Nord Stream 2 sieht die Verlegung von zwei Strängen mit einer Jahresgesamtkapazität von 55 Milliarden Kubikmetern Gas vor. Die Stränge sollen parallel zur bereits bestehenden Pipeline Nord Stream von der russischen Ostseeküste bis nach Deutschland verlaufen. Die Pipeline soll im Jahr 2019 in Betrieb genommen werden.
sputniknews
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