Für den 2011 beschlossenen Atomausstieg erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall eine millionenschwere Entschädigung. Der Bundestag verabschiedete eine entsprechende Gesetzesänderung und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember 2016 entschieden, dass die Stromkonzerne für bereits getätigte Investitionen und für verfallene Strom-Produktionsrechte entschädigt werden müssen.
Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition beschlossen, zum Jahr 2022 aus der Atomenergie auszusteigen. Diese Entscheidung führte zur sofortigen Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun Kraftwerke wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart. Daraufhin legten RWE, Vattenfall und Eon Verfassungsbeschwerde ein. In dem Verfahren argumentierten sie, dass der beschleunigte Atomausstieg massive wirtschaftliche Schäden in ihren Unternehmen verursache. Hintergrund sind Restrommengen, die den Meilern beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zugeteilt wurden und die 2011 dann vollständig wegfielen. Auch Investitionen, die auf Basis der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung bei der Atomenergie getätigt wurden, machten die Konzerne geltend.
Atomausstieg mit Grundgesetz vereinbar
Die Karlsruher Richter sprachen ihnen in diesen Bereichen eine Entschädigung zu, die allerdings nicht näher konkretisiert wurde. Darüber hinaus billigten sie aber das Vorgehen der Bundesregierung. Der Atomausstieg sei "im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar", urteilten sie. Dem Urteil zufolge war eine entsprechende Regelung der Legislative bis Ende Juni 2018 zu schaffen.
Das ist mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung geschahen. Die Höhe der Entschädigung kann allerdings erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einer Betrag "im oberen dreistelligen Millionenbereich".
Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht Eon allerdings keine Entschädigungszahlungen zu, weil die 2002 mit dem Konzern vereinbarten Reststrommengen bis zum endgültigen Atomausstieg im Jahr 2022 voraussichtlich noch auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. EnBW, der vierte Kraftwerksbetreiber in Deutschland, durfte in Karlsruhe nicht klagen, da sich das Unternehmen zur Hälfte in den Händen des Landes Baden-Württemberg und damit in öffentlicher Hand befindet.
Quelle: n-tv.de
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