Kritik an Luxus für Alt-Bundespräsidenten

  21 September 2018    Gelesen: 605
Kritik an Luxus für Alt-Bundespräsidenten

Kosten von bis zu 2,3 Millionen Euro fallen jährlich für einen Bundespräsidenten im Ruhestand an. Zu viel, moniert der Rechnungshof - und meint vor allem Kosten für kaum genutzte Büros. Kritisiert werden aber auch Ausgaben für Privatreisen.

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Versorgungsregeln für frühere Bundespräsidenten als viel zu großzügig: Bei den Staatsoberhäuptern im Ruhestand habe sich ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt, moniert ein Prüfbericht des Rechnungshofs, aus dem die "Bild" zitiert. Derzeit sind noch drei Alt-Bundespräsidenten am Leben: Joachim Gauck, Christian Wulff und Horst Köhler.

Die Ausstattung für die Altbundespräsidenten orientiere sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit", kritisieren die Prüfer. So stünden die Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: Je Bundespräsident außer Dienst variierten dabei die Ausgaben zwischen 900.000 Euro und 2,3 Millionen Euro, zitiert die Zeitung aus dem Rechnungshofbericht.

Beispielsweise sei das Büro eines Altbundespräsidenten, dessen Name in dem Bericht nicht genannt wird, 268 Quadratmeter groß und koste 89.000 Euro Miete im Jahr. Solche Mietzahlungen fielen an, obwohl die Ex-Staatsoberhäupter auch direkt nach Ausscheiden "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro" wirklich anwesend seien und dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten verrichten würden, monierten die Prüfer. Der Rechnungshof fordert den Bundestag deshalb nun auf, den Ex-Präsidenten endlich klare und strengere Regeln zu geben.

Laut Gesetz sollten zudem die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht von Steuergeld bezahlt werden, heißt es weiter. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachte Reisekosten" erstattet - auch für Privatreisen etwa zu "Geburtstagen von Bekannten oder Ehefrauen" und einen "Aufenthalt im Freizeitpark", schreibt der Rechnungshof laut "Bild". Kritisiert werde auch, dass häufig "hochpreisige Hotels" abgerechnet würden. In einem Fall sei für die Sekretärin ein Zimmer für 320 Euro pro Nacht geltend gemacht worden.

Quelle: n-tv.de


Tags:


Newsticker