Der Bundesrat hat an diesem Freitag einen Gesetzesentwurf beschlossen. Demnach soll es künftig ein generelles Verhüllungsverbot geben. Zwar ist eine solche Anordnung in Gerichtsverhandlungen auch heute schon möglich. Die Vorgabe, das Gesicht zu zeigen, bleibt aber dem jeweiligen Richter überlassen.
Der Bundesrat will nun eine einheitliche Praxis erreichen. Dabei geht es de facto hauptsächlich um Musliminnen, die das Gesicht aus religiösen Gründen mit einem Schleier oder einer Burka verhüllen.
Ausnahmen soll es aus Sicherheitsgründen geben
Grundsätzlich soll das von den Ländern gewünschte Gesetz, dessen Entwurf nun an den Bundestag weitergeleitet wird, aber auch das Tragen von Masken, Sturmhauben oder Motorradhelmen verbieten. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn beispielsweise Polizisten aus Sicherheitsgründen anonym bleiben wollen.
Ohne eine Erkennbarkeit der Mimik "ist eine Aussage nichts wert", sagte in der Debatte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Ohne ein "offenes Gesicht" sei ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich, argumentierte auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU).
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