Bafin verbietet Spekulationen auf fallende Kurse

  18 Februar 2019    Gelesen: 856
Bafin verbietet Spekulationen auf fallende Kurse

Die Finanzaufsicht Bafin hat Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Dax-Unternehmen Wirecard untersagt.

Das teilte die Behörde in Bonn mit. Demnach ist es ab sofort verboten, neue sogenannte Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien des Zahlungsdienstleiters zu begründen oder bestehende Positionen zu erhöhen. Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen. Das Verbot gilt zwei Monate lang. 

Der Börsenkurs von Wirecard hatte zuletzt stark geschwankt. Das ist ungewöhnlich bei Dax-Unternehmen. Wirecard war erst im vergangenen Jahr in den Deutschen Aktien-Index aufgenommen worden.


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