Nordrhein-Westfalen und Hessen haben einen Gesetzentwurf eingereicht, der die Strafverfolgung in diesem Teil des Internets erleichtern soll. Dazu ist ein neuer Straftatbestand vorgesehen. Über das Darknet hatte sich beispielsweise der Amokläufer von München 2016 seine Waffe besorgt. Auch eine Kinderpornographie-Seite, deren Betreiber kürzlich verurteilt wurden, war dort angesiedelt. Datenschützer weisen aber darauf hin, dass im Darknet nicht nur Kriminelle unterwegs sind, sondern auch Menschen, die auf Privatsphäre wert legen, oder Oppositionelle in autoritären Staaten. Deshalb gibt es von Datenschützern und Netzaktivisten Kritik an dem geplanten Gesetz, das zudem nach Forderungen unter anderem aus Bayern weiter verschärft werden soll. Sie befürchten, dass schon das Betreiben eines so genannten Tor-Servers strafbar werden könnte. Auf einem Netz solcher Server baut das Darknet auf.
Außerdem stimmt der Bundesrat heute über die Grundgesetzänderung ab, mit dem der Digitalpakt für die Schulen ermöglicht werden soll.
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