Vertrauensarbeitszeit: Definition
Wie der Name schon sagt, schenkt die Vertrauensarbeitszeit dem Arbeitnehmer Vertrauen, sich die Arbeitszeit nach eigenem Ermessen einzuteilen. Natürlich bekommen die Mitarbeiter jedoch Vorgaben bezüglich der wöchentlichen oder monatlichen Stunden.
In der ausgeprägtesten Form von Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell kann der Mitarbeiter völlig frei entscheiden, wann er zur Arbeit kommt und geht, wie er seine Pausen macht und vielleicht sogar, ob er überhaupt zur Arbeit kommt. So bieten immer mehr Unternehmen Home-Office-Regelungen an, sodass Arbeitnehmer ihrer Arbeit auch bequem von zu Hause nachgehen können.
Vertrauensarbeitszeit: Geht das in meinem Unternehmen überhaupt?
Das Arbeitszeitmodell wird vom Arbeitgeber meist direkt im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung verankert. Da Arbeitgeber durch die flexible Arbeitszeit weniger Kontrolle auf die Einhaltung der Arbeit bekommen, eignet sich das Modell auch nicht für jeden Beruf. Zudem gibt es Berufe, wo ständige Präsenz zu festen Zeiten unabdingbar ist.
Ein Supermarkt, eine Schule oder generell Berufsfelder mit festen Öffnungszeiten können es sich nicht erlauben, dem Arbeitnehmer eine zu flexible Gestaltung der Arbeitszeit einzuräumen. Vertrauensarbeitszeit eignet sich vor allem in Berufen, wo eher dieQualität (ein bestimmtes Ergebnis) als die Quantität (die ganze Zeit anwesend sein) im Fokus steht.
Außendienst
Kreative Berufe
Administrative Berufe
Vertrauensarbeitszeit: Vorteile
Zeitliche Flexibilität
Weniger Kontrollaufwand
Vertrauenskultur stärkt Miteinander (auch zum Arbeitgeber)
Work-Life Balance besser zu vereinbaren
Arbeitsqualität steht im Vordergrund
Vertrauensarbeitszeit: Nachteile
Gefahr der Ausnutzung von Mitarbeitern, die weniger arbeiten
Höherer Koordinationsaufwand bezüglich Erreichbarkeit und Termingestaltung aller Kollegen
Führungskräfte mit weniger Kontrolle
Mehrarbeit/Überstunden schwerer nachzuweisen und werden weniger wahrgenommen
Gefahr der ständigen Erreichbarkeit/Arbeit und Privates vermischen sich mehr und mehr
Vertrauensarbeitszeit: Umgang mit Überstunden
Vertrauensarbeitszeit muss natürlich auch mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vereinbar sein. Dieses sieht eine maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vor, an die sich die Vorgesetzten auch zu halten haben. Im Ausnahmefall kann diese Arbeitszeit auch mal auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
Zudem sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 5) eine Pause von mindestens 11 Stunden nach Feierabend vor. Zudem ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden am Tag auch eine Pause vorgesehen.
Zu Überstunden kann es natürlich auch bei einer Vertrauensarbeitszeit kommen. Durch die fehlende Zeiterfassung fallen diese jedoch dem Vorgesetzten nicht auf und auch als Mitarbeiter können diese schon mal untergehen. Deswegen ist es ratsam, die Uhr bezüglich der Arbeitszeit im Blick zu halten und Mehrarbeit immer aufzuschreiben. Alles zum Thema Überstunden auszahlen erfährst du hier.
Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Diese Aufgabe können sie allerdings an die Mitarbeiter weitergeben. Gerade bei der Vertrauensarbeitszeit ist das die einzige Möglichkeit, Mehrarbeit zu erfassen und später abzugelten.
Brigitte
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