Das Oberlandesgericht Düsseldorf stimmte einer Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe zu. Ein Sprecher sagte, Lau habe sich vom Islamismus distanziert und sei Teilnehmer eines Aussteigerprogramms.
Der Mönchengladbacher war 2017 wegen Unterstützung einer als Terrorvereinigung eingestuften islamistischen Miliz in Syrien verurteilt worden. Der Düsseldorfer Staatsschutzsenat sah es damals unter anderem als erwiesen an, dass Lau von Deutschland aus Kämpfer an die Miliz vermittelte und dieser auch Geld sowie technisches Gerät zukommen ließ.
Deutschlandfunk
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