EU verschickt Anleitung zur Visaausstellung für Bürger der Volksrepubliken Donezk und Lugansk

  04 Oktober 2019    Gelesen: 818
  EU verschickt Anleitung zur Visaausstellung für Bürger der Volksrepubliken Donezk und Lugansk

Die EU-Kommission hat eine Anleitung zur Ausstellung von Visa für Bürger der selbsterklärten Republiken Donezk und Lugansk an die EU-Mitglieder sowie an Staaten außerhalb des Schengenraumes verschickt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der EU-Kommission hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Die Anleitung beinhaltet, dass die Bewohner der Republiken Donezk und Lugansk, die nicht der Regierung in Kiew unterstehen, ihre Schengen-Visa gemäß der europäischen Visa-Ordnung bei EU-Konsulaten in der Ukraine beantragen sollen – unabhängig davon, was für Ausreisedokumente sie haben.

In der Pressemitteilung heißt es außerdem, dass diese Anleitung auf Bitten vieler EU-Staaten erkläre, wie die Beschlüsse der EU vom 20. Juni 2019 umzusetzen seien. In den Beschlüssen geht es um
die Anerkennung russischer Pässe, die den Bewohnern „der separatistischen Region Donbass auf Anordnung von Präsident Putin vom 24. April ausgestellt worden sind“.

Die Anleitung enthält eine Liste der Kriterien, die den Konsulaten der EU-Staaten dabei helfen sollen, den Wohnort der Passbesitzer zu ermitteln, und erklärt das Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen auf Schengen-Visa, die Bewohner der Volksrepubliken Donezk und Lugansk gestellt haben. 

In die EU mit ukrainischem Pass

Laut EU-Richtlinien sind die Schengen-Staaten dazu verpflichtet, den Antragstellern klare und vollständige Informationen darüber zu geben, wie und wo ein Schengen-Visum erhalten werden kann. Die Konsulate in Russland und der Ukraine sowie die dort befindlichen Visazentren sollen die Einwohner der Regionen Donezk und Lugansk darüber informieren, dass sie sich für ein Visum an ein Konsulat des jeweiligen Schengen-Landes in der Ukraine zu wenden haben.

Die Antragsteller sollen auch darüber informiert werden, dass ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Pässen kein Visum für eine Einreise in den Schengenraum benötigen.

Der Europarat äußerte ernsthafte Bedenken hinsichtlich Putins Anordnung zur Vereinfachung  des Verfahrens bei der Vergabe der russischen Staatsbürgerschaft an Bewohner der Volksrepubliken Donezk und Lugansk, mit der Behauptung, dass dies dem Minsker Abkommen und dessen Zielen widerspreche. Im Frühjahr hatte der russische Präsident angeordnet, den Einwohnern der selbsterklärten Volksrepubliken in der Ukraine auf Antrag russische Pässe auszustellen. Dafür brauchen die Antragsteller nur über einen Personalausweis zu verfügen.

mk/gs


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