Coronavirus-Quarantäne - das gilt

  13 Februar 2020    Gelesen: 978
    Coronavirus-Quarantäne   - das gilt

Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Um die Menschen vor Ansteckung zu schützen, kann das Gesundheitsamt Erkrankte oder Personen, die unter dem Verdacht stehen, sich angesteckt zu haben, isolieren. Was dies für Bürger, Reisende und Arbeitnehmer bedeutet, erklären die Rechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV).  

Wer ordnet eine Quarantäne an?

Das Gesundheitsamt entscheidet, über wen Quarantäne verhängt wird. Egal ob man im Krankenhaus isoliert wird oder zu Hause bleiben muss. "Die Betroffenen müssen dann Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen", warnt Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.

Muss der Anordnung Folge geleistet werden?

Die Anordnung des Gesundheitsamtes kann bei Zuwiderhandlung gerichtlich vollstreckt werden. Betroffene können dann von der Polizei notfalls abgeholt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Person die Quarantäne-Station auf eigene Faust verlässt, darf das Krankenhaus sie dort auch einschließen. Auch hierfür bedarf es aber einer richterlichen Anordnung.

Bekommen Betroffene unter Quarantäne weiter Gehalt?

"Ist eine Person tatsächlich krank und wird krankgeschrieben, gelten die normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", erklärt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Man bekomme dann sechs Wochen lang sein Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld. Wird eine Person hingegen nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Nettogehalt kommt dann weiterhin vom Arbeitgeber. Dieser kann sich den Betrag aber später von der Behörde zurückholen, welche die Quarantäne angeordnet hat.

Muss in der Quarantäne weitergearbeitet werden, wenn das Unternehmen mobiles Arbeiten erlaubt?

"Wenn man arbeiten kann und die Arbeitsmittel dabei hat, dann ja", sagt Rechtsanwältin Schuster. Wer also gerade von einer Geschäftsreise kommt, seinen Laptop und seine Unterlage dabei hat und bisher nicht erkrank ist, muss auch auf der Isolierstation ran. Das gebiete die Treuepflicht zum Arbeitgeber. Ist man hingegen krank oder arbeitet beispielsweise an Maschinen, kann und muss man in Quarantäne nicht tätig werden.

Wer kommt bei Selbstständigen für den Verdienstausfall auf?

Wenn Selbstständige oder Freiberufler unter Quarantäne gestellt werden, erhalten sie Verdienstausfall nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Entschädigung bemisst sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet wurden.

Darf wer in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte, einfach von der Arbeit fernbleiben?

"Auch wer vermutet, sich angesteckt zu haben, sollte auf gar keinen Fall in Eigenregie zu Hause bleiben", warnt Rechtsanwältin Schuster. Das sei Arbeitsverweigerung, im schlimmsten Fall drohe dafür die Kündigung. Wichtig ist aber, den Arbeitgeber über eine mögliche Ansteckung zu informieren. "Er kann dann entscheiden, ob der den Beschäftigten freistellt", so Schuster.

Kann man während der Quarantäne kostenfrei von einer in dieser Zeit geplanten Reise zurücktreten?

Wie bei den meisten reiserechtlichen Fragen kommt es darauf an, ob die Reisenden eine Pauschalreise gebucht haben oder auf eigene Faust unterwegs sind. Pauschalreisende habe in der Regel bessere Chancen, ihre Reisepläne kostenlos ändern zu können oder Geld zurückzubekommen.

Personen, die aus medizinischen Gründen isoliert werden und für diese Zeit eine Reise gebucht haben, hätte aber so oder so schlechte Karten: "Personen, die in Deutschland unter Quarantäne gestellt werden, können eine Pauschalreise deshalb nicht kostenlos stornieren", erklärt Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann. Denn der Reiseveranstalter kann nichts dafür, dass die Reise nicht angetreten werden kann. "Eine Reiserücktrittversicherung würde hier aber in den meisten Fällen einspringen", sagt Rechtsanwalt Jan Bartholl. Eine Erkrankung oder eine Quarantäne auf Anweisung der Behörden sei ein schwerwiegender und nicht vorhersehbarer Grund, eine Reise nicht anzutreten.

Was passiert, wenn ich im Ausland in Quarantäne muss, wie es Passagieren des Kreuzfahrtschiffes "Diamond Princess" in Japan passiert ist?

Individualreisende sind auch hier selbst für ihren Transport verantwortlich: Wenn sie den geplanten Rückflug verpassen, weil sie das Schiff nicht verlassen dürfen, müssen sie ihren Flug selbst umbuchen. Oder eben einen neuen Flug aus eigener Tasche zahlen. "Bei Pauschalreisenden hat der Veranstalter die Fürsorgepflicht", erklärt Bartholl. Er sei erster Ansprechpartner für die Reisenden in Quarantäne und helfe dabei, einen Rückflug für die Zeit nach der Quarantäne zu finden.

"Die Mehrkosten für den Flug muss aber wahrscheinlich der Reisende selbst tragen, wenn der Flug nach Ende der regulären Pauschalreise stattfindet", schätzt Rechtsanwältin Bergmann. Das sei etwa der Fall, wenn ein Reisender fünf Tage vor Ende seines Urlaubs für zwei Wochen in Quarantäne muss. Die Quarantäne beziehungsweise das Virus sei ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, für den der Reiseveranstalter nicht im Wege von Schadensersatz aufkommen muss.

Quelle: ntv.de, awi


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