"Überbrückungshilfen reichen nicht aus"

  11 April 2021    Gelesen: 591
"Überbrückungshilfen reichen nicht aus"

Wenn die Bundesregierung ab einer gewissen Inzidenz härtere Corona-Maßnahmen durchsetzen wolle, müsse sie auch für finanzielle Entschädigungen betroffener Branchen sorgen - das fordert Mecklenburg-Vorpommerns Landeschefin Schwesig. Die Überbrückungshilfen seien nicht genug.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig fordert bei einem verschärften Infektionsschutzgesetz des Bundes auch mehr Unterstützung. "Ich vermisse, dass die Bundeskanzlerin den Menschen nicht nur vorschreibt, was verboten ist, sondern auch sagt, wie sie hilft", sagte Schwesig am Samstag im Interview mit RTL und ntv. Wenn Kanzlerin Angela Merkel festschreiben wolle, dass über einem Inzidenzwert 100 bestimmte Bereiche wie die Gastronomie geschlossen seien, dann müsse sie auch diese Bereiche entschädigen.

"Die Überbrückungshilfen reichen nicht mehr aus." Grundsätzlich stellte sich Schwesig hinter die Pläne für bundesweit einheitliche Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus. "Wir sind offen für die Gesetzesänderung, wir finden schon lange, dass bestimmte Beschränkungen und auch Instrumente in ein Bundesgesetz gehören. Zum Beispiel die Ausgangsbeschränkungen", sagte die SPD-Politikerin RTL und ntv.

Die Bundesregierung zieht die Regelung harter Corona-Maßnahmen an sich und will dafür das Infektionsschutzgesetz ändern. Der Bund will künftig Vorgaben für alle Landkreise machen, bei denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über 100 steigt. Einem Entwurf der Bundesregierung zufolge, der Reuters vorliegt, sollen in diesem Fall private Zusammenkünfte auf fünf Personen begrenzt werden. Von 21 Uhr bis 5 Uhr soll der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung im Regelfall untersagt werden. Auch die Öffnung von bestimmen Geschäften sowie Freizeiteinrichtungen soll dann nicht erlaubt sein. Gaststätten sollen dann Speisen nur zum Mitnehmen anbieten dürfen.

Quelle: ntv.de, jhe/rts/dpa


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