Staatsrechtler: Bundes-Notbremse ist konform

  12 April 2021    Gelesen: 407
Staatsrechtler: Bundes-Notbremse ist konform

Wegen der steigenden Zahl von Corona-Fällen soll nun das Infektionsschutzgesetz nachgeschärft werden. Doch ist das überhaupt verfassungsgemäß? Ein Berliner Staatsrechtler gibt dazu seine Einschätzung ab.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht "keine verfassungsrechtlichen Probleme" für bundeseinheitliche Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz. "Die Kompetenz des Bundes, diese Fragen im Infektionsschutzgesetz zu klären, ist rechtlich völlig unproblematisch", sagte er der "Augsburger Allgemeinen".

Das gelte auch für die Vorgaben zum Präsenzunterricht an Schulen. "Zwar ist die Schule grundsätzlich Ländersache, doch hier überschneiden sich organisatorische Fragen wie die Bedingungen für den Präsenzunterricht mit der Pandemiebekämpfung", erklärte er. Der Bund greife nicht inhaltlich in Lehrpläne oder die Bildungspolitik ein, sondern regele, wie man mit möglichen Infektionsquellen umgehe.

Einfache Verwaltungsgerichte könnten dann kaum noch die im Gesetz geregelten Maßnahmen einschränken. "Weil dies nun ein Bundesgesetz werden soll, wird das nun Sache des Bundesverfassungsgerichts und nicht einfacher Verwaltungsgerichte", erklärte der Professor.

Angesichts steigender Neuinfektionszahlen und einer zunehmenden Belastung auf den Intensivstationen sollen am heutigen Montag nicht wie geplant Bund und Länder gemeinsam über neue Maßnahmen in der Corona-Krise entscheiden. Stattdessen sollen Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz nachschärfen.

Ziel sei es, bundesweit einheitliche Regelungen für Regionen mit hohen Infektionszahlen zu schaffen. Die Änderung solle schon in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. Dessen Sitzung wird von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen.

Bereits Anfang März hatten Bund und Länder Regeln für den Fall vereinbart, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner übersteigt. Alle Lockerungen sollten wieder vollständig zurückgenommen werden. Allerdings zeigte sich danach vielfach, dass die sogenannte Notbremse nicht ausreichend angewendet wurde - wie etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert hatte.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa


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