Vier deutsche Anwälte reichten im Namen von Folteropfern eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Dabei geht es um Vorwürfe wie körperliche Misshandlung, Nahrungsmittel- und Schlafentzug, Demütigung und Entwürdigung. Die Anwälte forderten eine unabhängige Aufklärung, die in Belarus selbst nicht zu erwarten sei. Das sogenannte Weltrechtsprinzip erlaubt es, auch hierzulande Völkerrechtsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.
Laut UNO-Menschenrechtsrat gibt es zahlreiche Berichte über Folter, Entführungen, willkürliche Ausweisungen und das Verschwinden von Menschen in Belarus. Mehr zur Lage in Belarus erfahren Sie in diesem Hintergrund.
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