Verpflichtende Mindestquoten für abgasarme Fahrzeuge öffentlicher Flotten

  06 Mai 2021    Gelesen: 1394
Verpflichtende Mindestquoten für abgasarme Fahrzeuge öffentlicher Flotten

Fahrzeugflotten öffentlicher und bestimmter privater Unternehmen sollen in den kommenden Jahren klimafreundlicher werden.

Der Bundestag verabschiedete am Abend ein Gesetz, wonach für den Personennahverkehr, die Müllabfuhr sowie die Post- und Paketzustellung „saubere Straßenfahrzeuge“ angeschafft werden müssen. Vorgesehen sind unterschiedlich hohe Mindestquoten für abgasarme und emissionsfreie Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge, die bis 2030 schrittweise erhöht werden. 65 Prozent der Linienbusse beispielsweise müssen dann mit Elektrobatterien oder umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie um.


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