Staatlicher Migrationsdienst Aserbaidschans spricht Ausländer und Staatenlose an

  31 Mai 2021    Gelesen: 642
 Staatlicher Migrationsdienst Aserbaidschans spricht Ausländer und Staatenlose an

In Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Ministerkabinetts von Aserbaidschan vom 26. Mai 2021 wurde das spezielle Quarantäneregime im Zusammenhang mit Coronaviren im Land bis zum 1. August verlängert.

Während dieser Zeit werden die Aktivitäten des staatlichen Migrationsdienstes gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt (Weitere Informationen: https://www.migration.gov.az/az/news_detail/14374).

Während der Quarantänezeit wird das (012) 919 Call Center des Dienstes mit einer begrenzten Anzahl von Mitarbeitern und an Wochenenden (5. und 6., 12. und 13., 19. und 20., 26. und 27. Juni sowie 3. und 4., 10. und 11., 17. und 18., 24. und 25., 31. Juli und 1. August 2021) in einem eingeschränkten Modus betrieben. Während der angegebenen Daten können Anfragen zu Migrationsproblemen daher über den Online-Leitfaden auf der offiziellen Website des Dienstes sowie über die mobile Anwendung „MIGAZ“ beantwortet werden.

Der staatliche Migrationsdienst erinnerte erneut daran, dass der Aufenthalt von Ausländern (diejenigen, die die entsprechende staatliche Gebühr entrichtet haben) im Land, dessen vorübergehende Aufenthaltsdauer um bis zu 60 Tage verlängert wurde (Visumzeitraum oder 90 Tage), als legal angesehen wird zusätzliche Anwendung und Zahlung der staatlichen Gebühr bis zur Aufhebung der Bewegungsbeschränkungen an der Staatsgrenze.


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