Libanesischer Staatsbürger, der Terror gegen Aserbaidschan verübt hat, steht vor Gericht

  08 Juni 2021    Gelesen: 515
 Libanesischer Staatsbürger, der Terror gegen Aserbaidschan verübt hat, steht vor Gericht

Vor dem Bezirksgericht Yasamal in Baku begann eine Anhörung zum Fall des libanesischen Staatsbürgers Euljekjian Vicken Abraham, der terroristische Aktivitäten gegen Aserbaidschan begangen hatte.

Die Anhörung wird von Richter Elbay Allahverdiyev geleitet.

Die Untersuchung des Strafverfahrens, die von der Hauptuntersuchungsabteilung des Staatssicherheitsdienstes der Republik Aserbaidschan gemäß den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuchs aufgrund der Teilnahme von Euljekjian Vicken Abraham, einem Bürger der Republik Libanon, eingeleitet wurde, und andere an terroristischen Aktivitäten gegen die Bürger der Republik Aserbaidschan als Söldner, die sich gegen Entgelt zu einer organisierten Gruppe zusammengeschlossen haben, abgeschlossen wurde.

Die Untersuchung ergab, dass Euljekjian Vicken Abraham, geboren 1979, ein Bürger der Libanesischen Republik, Einwohner von Beirut, am 29. September 2020 zunächst das Angebot von Hovak Kikia, einem Bürger der Republik Libanon, annahm, an Militäroperationen in den besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan als Söldner gegen eine materielle Belohnung von 2.500 Dollar teilzunehmen. Zu diesem Zweck überquerte er am selben Tag mit anderen Personen als Mitglied einer organisierten Gruppe absichtlich die geschützte Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan aus dem Gebiet Armeniens außerhalb der Kontrollpunkte und gelangte in die Gebiete, in denen sich auch andere Söldner befanden vorhanden.

Vicken Euljekjian und andere Personen, die gegen materielle Belohnungen als Söldner kämpften, nahmen an terroristischen Aktivitäten gegen die Bürger und die Armee der Republik Aserbaidschan teil, indem sie illegal erworbene Schusswaffen, Munition und Ersatzteile verwendeten, die in der Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan nicht vorgesehen sind .

Vicken Euljekjian wurde gemäß Artikel 114 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan (Teilnahme des Söldners an einem militärischen Konflikt oder einer Militäroperation) angeklagt, 214.2.1 (wenn Terrorismus von einer Personengruppe aufgrund einer vorherigen Verschwörung, einer organisierten Gruppe oder einer kriminellen Vereinigung begangen wird), 318.2 (illegales Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) und andere Artikel des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan. Durch den Gerichtsbeschluss wurde die Festnahme als Maßregel gegen ihn gewählt.


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