Denn unverheiratete Partner berücksichtigt die gesetzliche Erbfolge nach Angaben der Notare nicht. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall müsste der langjährige Lebenspartner aus der Wohnung oder dem Haus ausziehen. Gibt es keine weiteren Verwandten, kann das Vermögen unter Umständen sogar an den Staat fallen.
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