Nach Inkrafttreten des in diesem Dekret genannten Abkommens muss das aserbaidschanische Verteidigungsministerium die Umsetzung seiner Punkte sicherstellen.
Das aserbaidschanische Außenministerium muss der bulgarischen Regierung eine Mitteilung über den Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren übermitteln.
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