Vusal Huseynov kommentierte Entscheidung des Ministerkabinetts

  03 Auqust 2021    Gelesen: 826
  Vusal Huseynov kommentierte Entscheidung des Ministerkabinetts

"Ab 5. August können Bürger von 20 weiteren Ländern (Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Irland, Spanien, Schweden, Schweiz, Kanada, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Griechenland), Personen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Staatenlosen können auf dem Luftweg nach Aserbaidschan ein- und ausreisen", teilte der Berater des staatlichen Migrationsdienstes 3. Grades, Vusal Huseynov, auf seiner Facebook-Seite mit.

Personen über 18 müssen einen COVID-19-Pass (ein Dokument, das die vollständige Impfung gegen COVID-19 oder die Immunität gegen COVID-19 bestätigt) und ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, das bis zu 72 Stunden vor dem Flug nach Aserbaidschan ausgestellt werden muss Passagiere zwischen 1-18 Jahren.

Es ist zu beachten, dass das Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan gestern den Beschluss "Über Maßnahmen zur Verlängerung des besonderen Quarantäneregimes und zur Aufhebung einiger Einschränkungen" geändert hat.


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