Welchen Ton aber die Partei, zumindest offiziell, anschlägt, war bisher schwer zu sagen, da sie noch kein Parteiprogramm verfasst hatte. In wenigen Wochen wird sich das ändern, doch bereits vor der Verabschiedung ist vor wenigen Tagen ein Entwurf durchgesickert, den „Correctiv“ veröffentlicht hat. Was also steht in dem vorläufigen Programm über Muslime und den Islam in Deutschland?
In einem eigens dem Islam gewidmeten Unterpunkt zu den „Kernanliegen“ der Partei heißt es zunächst: „Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit.“ Doch so uneingeschränkt ist dieses Bekenntnis nicht. Gemäß dem Motto „Wir haben nichts gegen Muslime, aber“ steht im zweiten Satz nämlich, dass der Staat der Religionsausübung „Schranken“ setzen müsse, allerdings nur der islamischen Glaubensausübung. Die AfD will also zwischen „Glauben“ und „Glauben leben“ stark unterscheiden. Ihren Glauben leben dürfen vor allem Muslime nicht.
Muslimische Organisationen sollen nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt werden
Wie will das die AfD gewährleisten? Minarette, die „Herrschaftssymbole“ des Islams seien, und der Muezzinruf, nach dem es „außer dem islamischen Allah keinen Gott“ gebe, sollen verboten werden. Offenbar ist der AfD nicht bekannt, dass Allah im Arabischen einfach nur „Gott“ bedeutet. In dem Sinne gibt es gar nicht „den islamischen Gott“. Auch das Tragen von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit sollen untersagt werden, muslimische Organisationen sollen zudem nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sein.
Was die Beschneidung von Kindern angeht, will die AfD nicht nur Muslime schikanieren. Das angestrebte Verbot würde auch die Juden treffen, die bereits dagegen protestieren. Verwunderlich nur, dass die Partei sich an anderer Stelle im Programm zu den „jüdisch-christlichen Grundlagen unserer Kultur“ bekennt.
Ob das Programm in dieser Form tatsächlich verabschiedet wird, ist unklar. Fest steht aber, dass man nicht glücklich darüber ist, dass der Entwurf an die Öffentlichkeit gedrungen ist: Denn Beatrix von Storch darf vorerst nicht mehr am Programm mitschreiben. Die 44-Jährige Europa-Parlamentarierin der AfD war in der Kommission bislang mit dem stellvertretenden Parteisprecher Albrecht Glaser federführend für das Programm verantwortlich. Ein Fingerzeig, wer möglicherweise den Entwurf geleakt hat.
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