Denn die meisten Produkte seien erheblich länger verwendbar als auf den Verpackungen stehe. Der CSU-Politiker geht davon aus, dass in wenigen Monaten der Entwurf einer entsprechenden EU-Richtlinie vorliegt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Deutschland seit mehr als 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt an, bis zu welchem Datum mindestens das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es ist also kein Verfallsdatum, sondern lediglich die Garantie des Herstellers für bestimmte Qualitätseigenschaften.
Schmidt schwebt zudem vor, dass es in Zukunft "intelligente Verpackungen" geben soll. "In Verpackungen wie Joghurtbechern kann man elektronische Chips einbauen", sagte der Minister. "Sie ermitteln, wie sich das Produkt von Tag zu Tag verändert. Eine Farbskala von Grün bis Rot zeigt an, wie es um die Verzehrbarkeit steht." Jeder Verbraucher könne dann selbst entscheiden, bis zu welchem Grad er das Nahrungsmittel noch verwenden will.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Schmidt zufolge mit zehn Millionen Euro ein Forschungsprojekt, in dem es auch um intelligente Verpackung geht. Ergebnisse sollen in etwa drei Jahren vorliegen.
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