„Wir reden über terroristische Gefahren“, sagte Bouillon. „Wo mit Bomben und Kriegswaffen agiert wird, stößt unsere Polizei schnell an ihre Grenzen.“ Daher werde bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni auch über den Einsatz der Bundeswehr im Innern gesprochen.
Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr abseits eines Verteidigungsfalles nur als äußerste Ausnahme innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. So kann eine Landesregierung die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung bitten, wenn bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Polizei mit der Lage überfordert wäre. Die Bundesregierung kann die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei einsetzen, wenn von einem Katastrophenfall mehr als ein Land betroffen ist. Darüber hinaus kann die Bundesregierung die Streitkräfte im Landesinnern nur dann in den Einsatz schicken, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes droht.
In Tschechien hat die Regierung die Armee bereits im Kampf gegen den Terror aktiviert.
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